Reichstagswahlen in der Weimarer Republik

Wahlen in der Weimarer Republik

Reichstagswahlen fanden in Deutschland zu mehreren Zeiten statt, nämlich immer dann, wenn es einen Reichstag gab. Der Reichstag war das Parlament des Deutschen Reiches. So gab es Reichstagswahlen im Norddeutschen Bund, im Kaiserreich, in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus - wobei letztere nur noch Scheinwahlen waren.

In der Weimarer Republik fanden insgesamt acht Wahlen auf Reichsebene statt. Die erste Wahl war jedoch die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Diese Nationalversammlung arbeitete dann eine neue Verfassung aus. Dann folgten bis 1932 weitere sieben Reichstagswahlen:

Am 5. März 1933 fand die nächste Wahl schon nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten statt.
 

Wahlergebnisse in der Weimarer Republik

In den Wahlen bis 1930 war immer die SPD die Partei, die die meisten Stimmen erhielt. 1932 drehte sich das. In beiden Wahlen von 1932 wurde die NSDAP die stärkste Partei.

Die Zentrumspartei blieb über die Jahre immer recht stabil und erreichte zwischen 11,8 und 13,6 Prozent. Nur in der Wahl zur Nationalversammlung hatte sie noch 19,7 Prozent erreicht.

Die KPD lag 1920 noch bei 2,1 Prozent, steigerte sich dann auf einen Anteil von 9 bis 16,9 Prozent, letzteres in der letzten regulären Wahl im November 1932.

Die USPD lag 1920 noch bei 17,9 Prozent. In den folgenden Wahlen rutschte sie auf unter 1 Prozent und verschwand 1931 nach ihrer Auflösung ganz.

Die beiden liberalen Parteien DDP und DVP verloren nach und nach immer weiter an Stimmen, bis sie 1932 beide bei rund 1 Prozent lagen. Die DDP hatte 1919 noch 18,6 Prozent erzielt. Die DVP hatte ihr stärkstes Ergebnis 1920 (14 Prozent).

Die nationalistische und völkische DNVP war die Konkurrenz zur ebenfalls rechten NSDAP. Sie hatte ihre stärksten Ergebnisse zwischen 1920 und 1928. Sie lag hier zwischen 14,2 und 20,5 Prozent. 1930 und 1932 erreichte sie noch zwischen 5,9 und 8,3 Prozent.

Auch die Sonstigen Parteien konnten immer wieder viele Stimmen erzielen. So kamen sie 1928 und 1930 gemeinsam auf 13,9 bzw. 14 Prozent. So zogen viele kleine Splitterparteien in den Reichstag ein.
 

Wahlrecht in der Weimarer Republik

Bei den Reichstagswahlen in der Weimarer Republik galt ein neues Wahlrecht. So hatte es die Verfassung der neuen Republik festgelegt. Festgelegt wurde im Reichswahlgesetz ein allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht. Das galt erstmals auch für Frauen und somit gab es nun das Frauenwahlrecht.

Außerdem galt das Wahlrecht aktiv und passiv. Das heißt, Männer und Frauen durften wählen gehen und sich auch wählen lassen. Wählen durfte man nun mit 20 Jahren, während das Wahlalter in der Kaiserzeit noch bei 25 Jahren lag. Um sich wählen zu lassen, musste man weiterhin 25 Jahre alt sein. Der Reichstag wurde für vier Jahre gewählt.

Das Wahlsystem sah außerdem ein Verhältniswahlrecht vor (während in der Kaiserzeit noch das Mehrheitswahlrecht gegolten hatte). Jede Partei erhält dann die Anzahl an Sitzen, für die sie im Verhältnis Stimmen erhalten hat. Es gab keine Sperrklausel (anders als heute in der Bundesrepublik mit der Fünf-Prozent-Hürde). Auch Parteien, die nur wenige Stimmen erhielten, konnten so ins Parlament einziehen.

Für das Verhältniswahlrecht galt die automatische Methode. Pro 60.000 Stimmen erhielt eine Partei genau einen Sitz. Restliche Stimmen wurden nach bestimmten Regeln aufgeteilt. Die Größe des Reichstags hing damit auch von der Wahlbeteiligung ab. Wurden 1919 noch 423 Sitze vergeben, waren es zum Beispiel im Juli 1932 608.

Eine neue Wahlordnung mit den neuen Bestimmungen war schon am 30. November 1918 festgelegt worden. Die Verfassung bestätigte 1919 die "allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen". Das Reichswahlgesetz trat dann am 30. April 1920 in Kraft.