Frauenwahlrecht in Deutschland
30.11.1918
Wahlrecht für Frauen in Deutschland
Mit der Novemberrevolution erhielten Frauen 1918 das Wahlrecht in Deutschland. Somit durften sie im Januar 1919 erstmals wählen gehen, nämlich in der Wahl zur Natonalversammlung. Sie erhielten neben dem passiven Wahlrecht, also wählen zu gehen, auch das aktive Wahlrecht. Sie durften sich also wählen lassen. Und das taten sie auch. Immerhin knapp 10 Prozent der Abgeordneten in der Nationalversammlung waren weiblich.
Am 12. November 1918 hatte der Rat der Volksbeauftragten, also die neue Übergangsregierung, verkündet, dass Frauen nun auch das Wahlrecht erhielten. Am 30. November war das Gesetz dazu gefolgt.
Gefordert worden war das Frauenwahlrecht schon im 19. Jahrhundert. So hatte die SPD es als erste Partei 1891 gefordert. Mehrere Frauen setzten sich ebenfalls dafür ein, so Hedwig Dohm 1876 oder Helene Lange 1896. Aber erst 1918 war es dann soweit.