Welche Reformen gibt es in der Novemberrevolution?

Frauenwahlrecht und Acht-Stunden-Tag

Am 30. November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten wichtige Reformen.
 

Das Frauenwahlrecht

Frauen erhielten das aktive und das passive Wahlrecht. Das heißt, Frauen konnten nun auch wählen gehen und sie durften sich auch wählen lassen. Auf unterer Ebene, etwa in den Arbeiter- und Soldatenräten wurde dies sogleich umgesetzt. Zur Wahl der Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen dann erstmals auf nationaler Ebene wählen.
 

Der Acht-Stunden-Tag

Außerdem wurde der Acht-Stunden-Tag beschlossen: Mehr als 8 Stunden am Tag durfte nicht mehr gearbeitet werden. Dies wurde nun gesetzlich vorgeschrieben. Im Stinnes-Legien-Abkommen einigten sich die Gewerkschaften und die Industrie. Die Arbeitgeber erkannten die Tarifverträge der Gewerkschaften an und erlaubten die Bildung von Betriebsräten. Sie taten das vor allem aus Angst vor einer Sozialisierung ihrer Betriebe im Nachgang der Novemberrevolution.