Als Besucher in den Westen
Westreisen: zu Besuch in der Bundesrepublik
Westreisen waren unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wer in der DDR unter 65 Jahre alt war, konnte seit 1972 bei "dringenden Familienangelegenheiten" einen Besuchsantrag stellen: bei Geburten, Eheschließungen, lebensgefährlichen Erkrankungen und Sterbefällen, jedoch nur bei westdeutschen Verwandten ersten Grades. 1973 kamen die silberne und goldene Hochzeit als Grund hinzu, 1982 auch Konfirmation und Kommunion sowie runde Geburtstag ab dem 60. (sowie 65., 70., 75. und dann jährlich).
Die Erlaubnis zur Westreise wurde nur erteilt, wenn die Rückkehr in die DDR als wahrscheinlich angesehen wurde. Das war z. B. so, wenn die Kinder oder der Ehepartner in der DDR zurückblieben. Denn alle gemeinsam erhielten eine solche Erlaubnis nicht. Außerdem musste die Erlaubnis des Arbeitsplatzes vorliegen. Bis 1982 reisten jährlich etwa 40.000 DDR-Bürger aus familiären Gründen in den Westen, ab 1983 waren es dann bis zu 60.000 pro Jahr.
Nach der Gewährung der Milliardenkredite durch die Bundesrepublik 1983 und 1984 lenkte die DDR als Gegenleistung ein, großzügiger bei Besuchsanträgen zu verfahren. So stiegen die Zahlen weiter. 1985 fuhren 139.000 DDR-Bürger in den Westen, bis 1986 waren es 573.000 und bis 1987 rund 1,3 Mio. Besuchsreisen.
1987 nutzten aber 3000 Personen den Besuch im Westen zur Flucht. So wurde die Reiseregelung wieder eingeschränkt, was allerdings nicht lange aufrechterhalten wurde.