Grundlagenvertrag mit der DDR
21.12.1972
Der Grundlagenvertrag
Schon in den Verträgen mit der Sowjetunion und mit Polen hatte die Bundesrepublik die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze zu Polen anerkannt. Dies wurde nun im Grundlagenvertrag mit der DDR noch einmal bestätigt.
Der Inhalt des Grundlagenvertrages
Insgesamt besaß der Grundlagenvertrag zehn Artikel. Man vereinbarte gutnachbarliche Beziehungen, erkannte die Grundsätze der Vereinten Nationen (UNO) an und wollte beiderseits in diese aufgenommen werden.
Die Grenzen sollten "unverletzlich" sein. Beide Staaten sagten zu, ihre Hoheitsgewalt auf ihr eigenes Staatsgebiet zu beschränken. Weitere Zusammenarbeit, z. B. in wirtschaftlicher Hinsicht, sollten in Zukunft erfolgen. "Ständige Vertreter" sollten ausgetauscht werden.
Brief zur deutschen Einheit
Der DDR war vor allem an einer gleichberechtigten Anerkennung durch die westlichen Länder gelegen. Das geschah schließlich auch.
Doch anders als für die DDR, blieb für die Bundesrepublik das Ziel der deutschen Wiedervereinigung bestehen. Ausdrücklich stand dies im Brief zur deutschen Einheit, den Egon Bahr vor der Unterzeichnung des Grundlagenvertrags übergab.
Damit steht der Vertrag "nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt."
Folgen des Grundlagenvertrags
Beide Staaten wurden am 18. September 1973 in die UNO aufgenommen.
Am 2. Mai 1974 nahmen die Ständigen Vertretungen ihre Arbeit auf. Ständiger Vertreter der Bundesrepublik wurde Günter Gaus, ständiger Vertreter der DDR Michael Kohl.
Mehrere Abkommen über eine Zusammenarbeit erfolgten, z. B. über das Post- und Fernmeldewesen oder den Bau einer Autobahn zwischen Hamburg und Berlin.