Viermächteabkommen über Berlin

03.09.1971

Viermächteabkommen 1971

Das Viermächteabkommen sollte endlich den Status von Berlin regeln. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs erhielt Berlin einen Sonderstatus. Genauso wie Deutschland selbst in vier Besatzungszonen wurde Berlin - mitten in der sowjetischen Zone und späteren DDR gelegen - in vier Sektoren geteilt.

Die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich) hatten die gemeinsame Verantwortung für Deutschland übernommen. Das nannte man auch den Viermächtestatus.

Den westlichen Teil der Stadt bildeten nun der britische, französische und amerikanische Sektor, den östlichen Teil der sowjetische Sektor. Bonn wurde Regierungssitz der Bundesrepublik, die DDR machte Ost-Berlin zu ihrer Hauptstadt.

Die Stellung Berlins sahen die Beteiligten unterschiedlich: Die Bundesrepublik hielt West-Berlin für einen zu ihr gehörigen Teil, die DDR beharrte auf einem eigenen Status der Stadt und blockierte darum immer wieder die Zufahrtswege.
 

Viermächteabkommen über Berlin

Im März 1970 begannen die Gespräche der vier Siegermächte, um die Situation zu klären. Im September 1971 wurde dann schließlich das Viermächteabkommen unterzeichnet. Es gehörte zu den Ostverträgen. Die 4 Mächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich schlossen also ein Abkommen.
 

Ungehinderter Transit

Die Sowjetunion garantierte nun ungehinderten Transitverkehr (Durchgangsverkehr) von und nach West-Berlin. Die Einzelheiten dazu sollten die beiden deutschen Staaten klären, was später im Transitabkommen geschah.

Für West-Berliner wurde es zudem nun einfacher, den Ost-Teil der Stadt zu besuchen.
 

Berlin-Status

Berlin-West gehörte rechtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich zur Bundesrepublik. Diese Bindung war eine Tatsache. Das wurde von der Sowjetunion akzeptiert.

Dennoch blieb festgeschrieben, dass Berlin nach wie vor "kein Bestandteil" der Bundesrepublik sei. Offizielle Stellen bundesdeutscher Behörden sollten dort nicht anwesend sein.

Die Sowjetunion hatte erreicht, dass die DDR von den Westmächten und der Bundesrepublik im Grunde anerkannt wurde. Sie selbst erkannte die enge Bindung West-Berlins an die Bundesrepublik an.
 

Folgen des Viermächteabkommens

Am 3. Juni 1972 trat das Viermächteabkommen in Kraft. Die Lage entspannte sich.

Konflikte traten jedoch auch immer wieder auf, z. B. als das Bundesumweltamt 1974 in Berlin seinen Sitz nahm, obwohl bundesdeutsche Stellen eben nicht in Berlin ansässig sein sollten nach dem Willen der Sowjetunion.