Transitabkommen mit der BRD
17.12.1971
Transit wird vereinfacht
Als Transitverkehr bezeichnet man den Durchgangsverkehr von der Bundesrepublik durch die DDR nach West-Berlin. Um mit dem Auto nach West-Berlin zu gelangen, mussten Bundesbürger ja durch die DDR reisen. Das war bis dahin durch besondere Grenzkontrollen und Visagebühren erschwert worden.
Mit dem Transitabkommen vom Dezember 1971 wurde der Transitverkehr nun wesentlich erleichtert. Gebühren für Visa entfielen, die übernahm nun die Bundesrepublik für ihre Bürger durch eine jährlich an die DDR zu zahlende Pauschale.
Weiterhin musste aber ein solches Transitvisum an den zugelassenen Grenzübergangsstellen ausgestellt und dem Ausweis des Reisenden beigelegt werden. Die DDR durfte nur auf vorgeschriebenen Straßen und auf der kürzesten Fahrtstrecke durchquert werden.
Die Kontrollen an den Grenzübergangsstellen wurden von den "Passkontrolleinheiten" durchgeführt. Diese unterstanden dem Ministerium für Staatssicherheit - und nicht etwa den Grenztruppen. Zur Tarnung trugen sie jedoch deren Uniformen.
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