Mindestumtauschpflicht
01.12.1964
Mindestumtausch - Zwangsumtausch
Besucher aus dem Westen mussten ab dem 1. Dezember 1964 einen Mindestbetrag pro Person und Besuchstag umtauschen. Die Mindestumtauschpflicht der DDR war also ein Zwangsumtausch.
Umtausch DM zu Mark der DDR: 1:1
Für West-Berliner wurden 3 DM erhoben, alle anderen mussten 5 DM umtauschen. Dieser Zwangsumtausch erfolgte im Verhältnis 1:1 in Ost-Mark. Für 5 DM gab es also 5 Ost-Mark. Rentner und Kinder wurden von der Regelung ausgenommen.
Änderung der Beträge
Am 20. Juni 1968 wurde der Betrag des Mindestumtauschs verdoppelt: Nun galten für den Umtausch die Summen von 10 DM für Bundesbürger und 6 DM für West-Berliner. Mehrfach wurden die Beträge in den folgenden Jahren erhöht.
Ab 1973 wurde nicht mehr zwischen Bundesbürgern und West-Berlinern unterschieden. Jedoch mussten nun für einen Reise nach Ost-Berlin 10 DM umgetauscht werden, ins übrige DDR-Gebiet 20 DM. Ab 1980 betrug der Betrag einheitlich 25 DM, auch Rentner mussten nun zahlen.
Devisenbeschaffung
Für die DDR war der Zwangsumtausch eine Möglichkeit, sich Devisen zu beschaffen. Außerdem wurde der Betrag in Ost-Mark häufig nicht vollständig ausgegeben. Restbeträge durften aber weder mitgenommen noch zurückgetauscht werden, man konnte sie allenfalls "deponieren" für einen nächsten Besuch.