NS-Berufsverbände

Ob NS-Deutscher Ärztebund (NSDÄB), der NS-Lehrerbund (NSLB), der Beamtenbund und der NS-Juristenbund, viele Berufe gingen in der Organisation der NSDAP auf.

NS-Ärztebund

Der NSDÄB wurde schon 1929 gegründet. Es handelte sich hierbei um keine Vertretung der deutschen Ärzte, sondern um einen Kampfbund. 1933 hatte die deutsche Ärzteschaft es eilig, sich möglichst schnell gleichzuschalten. So ordneten sich die Standesvertretungen schnell dem neuem Regime unter und begannen jüdische Mitglieder, noch bevor dies überhaupt verlangt wurde, auszugrenzen und aus den Verbänden auszuschließen. So wurden 45% der deutschen Ärzte Mitglieder der NSDAP und 26% traten der SA bei. 

Dieser Bund schuf die Grundlagen für das spätere Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten, dem Mord an tausenden unschuldiger Menschen. Die Organisation hatte auch Anteil an den Nürnberger Rassegesetzen. Viele Wissenschaftler waren Mitglieder des Bundes und forschten im Bereich der Volksgesundheit und setzten sich für die so genannte Rassenhygiene ein. Im Oktober 1942 -  inmitten des Zweiten Weltkrieges - wurden die Tätigkeiten des Bundes eingestellt.

NS-Lehrerbund

Der NS-Lehrerbund wurde 1929 gegründet und hatte Bestand bis zum Jahr 1943. Als die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, war der Lehrerbund - abgekürzt NSLB - die einzige Organisation für Lehrer, die es in Deutschland noch gab. Ihre Aufgabe war in erster Linie, Lehrer darauf vorzubereiten, ihre Schülerinnen und Schüler ganz im Sinne des Nationalsozialismus zu erziehen. Hierfür gab es Fortbildungen. Die Hochschullehrer traten ebenfalls diesem Bund bei. 

Am Anfang war die Bedeutung des Bundes gering und die Mitgliederzahl dürftig. Erst nach 1933 wuchs die Macht des Bundes. So hatte die Organisation Ende 1933 immerhin schon 250 000 Mitglieder. Im April 1932 waren es nur 4000.

Die Juristen

Die Berufsorganisation für die Juristen hieß von 1928 bis 1936 Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ). Aus dieser Organisation ging dann 1936 der  Nationalsozialistische Rechtswahrerbund (NSRB) hervor, der bis 1945 Bestand hatte. Dieser Bund umfasste alle juristischen Gruppen, also die Rechtsanwälte und Staatsanwälte, die Notare, aber auch die Richter und Juristen an den deutschen Hochschulen, also diejenigen, die sich wissenschaftlich mit Recht befassten. Bis zu 100 000 Mitglieder hatte dieser Bund aufzuweisen.

Weitere Berufsgruppen wurden ebenso zu nationalsozialistischen Verbänden zusammengefasst.