Gleichschaltung der Länder
Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich
Wie erfolgte die Gleichschaltung der Länder genau?
Am 31. März 1933 wurde das "Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" erlassen, mit dem die KPD schon komplett ausgeschaltet wurde. Eine Woche später, am 7. April 1933, gab es das "Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich". Dies bedeutete, dass die Minister völlig ausgeschaltet werden sollten. Genauso all die Abgeordneten, die nicht Mitglieder der NSDAP gewesen sind.
Reichsstatthalter verwalteten die einzelnen Länder im Reich
In den einzelnen Ländern des Deutschen Reichs wurden elf so genannte Reichsstatthalter eingesetzt. Sie sollten die Länder im Sinne der Nationalsozialisten regieren. Damit war jegliche Demokratie auch in den Ländern ausgeschaltet und das auf der Ebene des Parlaments. Hitler selbst wurde Reichsstatthalter in Preußen, ein Amt, das er allerdings in der Praxis nie ausübte, sondern seinem Vertrauten Hermann Göring überließ. Alle Reichsstatthalter waren treue Nationalsozialisten, sonst hätten sie diesen Posten nicht bekommen. Alle Minister, die sich gegen den Nationalsozialismus stellten, sollten ausgeschaltet werden und die Macht in die Hände Hitlers gelegt werden. Die Landesregierungen durften auch Gesetze beschließen. Die Gleichschaltung der Länder erfolgte zuerst in Preußen, die anderen Länder folgten.
Am Ende stand die Auflösung des Reichsrates
Der dritte und letzte Schritt, mit dem die Länder endgültig gleichgeschaltet waren, wurde mit dem "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" vom 30. Januar 1934 durchgeführt. Hindenburg bewilligte dieses Gesetz. Alle wichtigen Rechte der Länder gingen an das Reich. Die Länderparlamente waren damit aufgehoben. Zwei Wochen später - am 14. Februar 1934 - wurde dann der Reichsrat - die Vertretung der Länder - aufgelöst und damit die "Einheit des Reiches" hergestellt. .