Die Verfassungen der DDR

Die Verfassung der DDR

Drei Verfassungen gab es im Laufe der Geschichte der DDR. Nach außen bekannte sich die DDR in ihrer Verfassung zur Demokratie. Tatsächlich aber spiegelte die Verfassung nie die Wirklichkeit wider.
 

Recht und Wirklichkeit der DDR-Verfassung

Abweichungen von Recht und Wirklichkeit bestanden einige in der Verfassung der DDR. So gab es z. B. ein als Grundrecht verankertes "Recht auf Leben". Dagegen verstieß aber der Schießbefehl an der Berliner Mauer. Es gab auch keine Pressefreiheit, obwohl diese in der Verfassung verankert war (Zensur).
 

Die Verfassung der DDR von 1949

Am 7. Oktober 1949 wurde die DDR gegründet. Gleichzeitig trat die erste Verfassung der DDR in Kraft. Diese lehnte sich einerseits eng an die Weimarer Verfassung an, unterschied sich in bestimmten Bereichen aber auch deutlich von ihr.

Sie legte z. B. die staatliche Wirtschaftsplanung, die Enteignung von Großgrundbesitz und die Schaffung einer Einheitsschule fest. Vor allem aber wurde die Gewaltenteilung, die man als undemokratisch ansah, abgelehnt. Die Volkskammer erhielt die Kontrolle über die Regierung (Exekutive, den Ministerrat), die Gesetzgebung (Legislative) und die Rechtsprechung (Judikative, Absetzbarkeit von Richtern).

Neben der Volkskammer als Parlament gab es auch zunächst noch eine Länderkammer, jedoch mit nur wenigen Kompetenzen (Rechten und Pflichten), die sich außerdem mit der Abschaffung der Länder 1952 ebenfalls auflöste.

Das Berufsbeamtentum wurde abgeschafft, es gab also keine Beamten des Staates mehr, sondern nur noch Staatsangestellte.

Artikel 1 besagte:
"(1) Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.
(2) Die Republik entscheidet alle Angelegenheiten, die für den Bestand und die Entwicklung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit wesentlich sind; alle übrigen Angelegenheiten werden von den Ländern selbständig entschieden.
(3) Die Entscheidungen der Republik werden grundsätzlich von den Ländern ausgeführt.
(4) Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit."

Ein möglicher Zusammenschluss mit der Bundesrepublik wurde offen gelassen.

Weitere Beispiele für Artikel:
Artikel 6 (1): Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt.
Artikel 6 (2): Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.
Artikel 10 (3): Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern. Dieses Recht kann nur durch Gesetz der Republik beschränkt werden.
Artikel 24 (5): Der private Großgrundbesitz, der mehr als 100 Hektar umfasst, ist aufgelöst und wird ohne Entschädigung aufgeteilt.
 

Neue DDR-Verfassungen 1968 und 1974

Die Änderungen der Verfassung dokumentieren auch einen politischen Wandel. Unter Walter Ulbricht wurde die Verfassung 1968 eine sozialistische. So wurde in ihr der Herrschaftsanspruch der SED niedergeschrieben.

1974 betonte man dann die Verbundenheit mit der Sowjetunion und tilgte alle Hinweise auf eine deutsche Nation Die deutsche Einheit wurde nun abgelehnt.

Artikel 1 besagte nun: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern."

 

Hier folgt ein Video aus der Zukunft:

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