Parteien und Minister

Welche Parteien gab es in der Bundesrepublik Deutschland?

Vergleicht man die Parlamente aus der Weimarer Republik mit denen aus der Bundesrepublik, fällt auf: Es gab viel weniger Parteien.
 

Fünf Prozent

Das liegt zum einen daran, dass es in der Bundesrepublik die 5-Prozent-Hürde gibt. Parteien, die bei der Wahl weniger Stimmen als 5 Prozent erhalten, ziehen also nicht ins Parlament ein.

Damit soll eine Zersplitterung vermieden werden. Siehe dazu auch Warum scheiterte die Weimarer Republik?
 

Wer sind die Volksparteien?

Doch damit geht noch etwas einher: CDU und SPD waren bzw. wandelten sich zu Volksparteien. Das heißt, sie wurden für große Teile der Bevölkerung wählbar.

Die CDU als Nachfolgerin der Zentrumspartei, die vor allem von Katholiken gewählt worden war, öffnete sich bei ihrer Gründung allen Wählern.

Die SPD wurde von einer Arbeiterpartei zur Volkspartei, nachdem sie in ihrem Programm von 1959 (Godesberger Programm) eben diese Öffnung beschlossen hatte.
 

Mehr Demokratie

Dass es nun Volksparteien gab, bedeutet auch, dass das Verständnis für Demokratie größer wurde: Man versuchte, sich innerhalb einer Partei eher zu einigen statt sich abzuspalten und gleich eine neue Partei zu gründen, wenn man unterschiedlicher Meinung war. Die beiden Volksparteien konnten jeweils eine große Basis in der Bevölkerung erreichen.
 

Drei Parteien in den 1960er und 1970er Jahren

In den drei Bundestagswahlen der 1960er Jahre, 1961, 1965 und 1969, zogen immer nur drei Parteien ins Parlament ein. Neben CDU/CSU und SPD war das die FDP.

Andere Parteien scheiterten an der 5-Prozent-Hürde. Dabei nahm der Stimmenanteil der FDP stets ab: von 12, 8 auf 9,5 und schließlich auf 5,8 Prozent. Danach stieg ihr Anteil wieder.

Erst 1983 schaffte eine vierte Partei den Sprung ins Parlament: die Grünen.

Die PDS (heute: Die Linke) schaffte den Sprung erstmals 1998. Der Trend geht also seit 1983 wieder zu mehr Parteien.
 

Bundesminister für …?

Die Anzahl der Bundesministerien wandelte sich immer mal wieder. Im Kabinett von Ludwig Erhard gab es zum Beispiel einen Minister für "Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte." Die Folgen des Zweiten Weltkrieges waren noch nicht überwunden, daher war ein Ministerium nötig, das sich damit befasste.

Der "Minister für gesamtdeutsche Fragen" war zuständig für alles, was mit der DDR zusammenhing. 1969 wurde es umbenannt in "Ministerium für innerdeutsche Beziehungen".

In diesem Jahr wurden die Ministerien insgesamt neu geordnet. Neben dem Ministerium für Vertriebene und dem Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrates fiel auch das Schatzministerium weg. Das war zuständig für den Wiederaufbau nach dem Krieg.

Einen Minister für "Post- und Fernmeldewesen" gab es noch bis 1998, als die Post privatisiert wurde.