Freundschaftsabkommen der DDR mit Ländern des Ostblocks

24. 3., 28. 5., 14. 9. und 3. 10. 1977

DDR 1977 - weitere Abkommen über Freundschaft

1977 schloss die DDR weitere Freundschaftsabkommen mit Ländern des Warschauer Pakts. 1955 war der Warschauer Pakt geschlossen worden - ein militärisches Bündnis des Ostblocks. Der offizielle Name lautete "Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand".
 

Bilaterale Verträge von Ländern des Warschauer Pakts

Jeweils zwischen zwei Mitgliedsländern des Warschauer Pakts wurden weitere Verträge geschlossen, die sogenannten bilateralen Verträge (bi = zwei, lateral = seitig).

Zwischen 1964 und 1972 wurden mehr als 20 solcher bilateralen Verträge geschlossen, die nun neue Artikel enthielten (Verträge der zweiten Generation).
 

Dritte Generation der Verträge

Schließlich folgte - nach der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte - die dritte Generation dieser Verträge. Man bezog die Breschnew-Doktrin von 1968 in die neuen Verträge mit ein.

Diese besagte, dass die Sowjetunion das Recht habe, einzugreifen, wenn in einem der sozialistischen Staaten der Sozialismus bedroht sei. Die Sowjetunion sicherte sich damit ihren Anspruch auf Vorherrschaft innerhalb der Staaten des Warschauer Paktes.
 

Verträge der DDR

Die DDR unterzeichnete am 7. Oktober 1975 mit der Sowjetunion diesen neuen Vertrag sowie dann 1977 weitere mit Ungarn (24. März 1977), Polen (28. Mai 1977), Bulgarien (14. September 1977) und der Tschechoslowakei (3. Oktober 1977).