Urteilsverkündung in den Nürnberger Prozessen

01.10.1946

Am 1. Oktober 1946 wurden in Nürnberg die ersten Urteile gegen die Hauptverbrecher des nationalsozialistischen Systems verkündet. 

Urteile Nürnberger Prozess

Das Besondere an diesen Prozessen war, dass zum ersten Mal in der Geschichte überhaupt führende Politiker eines Staates für die von ihnen begangenen oder unterstützten Verbrechen verurteilt wurden.

Nürnberger Prozesse Todesurteile

Es gab bei den Nürnberger Prozessen zwölf Todesurteile. Zwölf der Angeklagten wurden zum Tode durch den Strang - also durch Erhängen - verurteilt. Zu den Verurteilten zählten der frühere Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop, der ehemalige Chef des Reichssicherungshauptamtes Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Alfred Rosenberg, der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Hans Frank der Generalgouverneur von Polen, Julius Streicher, der Gauleiter von Franken, Fritz Sauckel, der Generalbevollmächtige für den Arbeitseinsatz und Arthur Seyß-Inquart, der Reichskommissar für die besetzten Niederlande.

Der ehemalige Reichsmarschall Göring entzog sich einen Tag vor der Vollstreckung der Urteile im Nürmberger Prozess am 16. Oktober der Vollstreckung durch Selbstmord. 

Nürnberger Prozess Urteil: Lebenslange Haft

Lebenslängliche Haft erhielten der Stellvertreter von Adolf Hitler, Rudolf Heß, der Reichswirtschaftsminister Walther Funk und der frühere Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Erich Raeder. Weitere Haftstrafen erhielten Albert Speer, Baldur von Schirach, Konstantin Freiherr von Neurath und Karl Dönitz. Freigesprochen wurden Hjalmar Schacht, Franz von Papen und Hans Fritzsche.

Die Reaktionen in der Öffentlichkeit waren unterschiedlich. Ein Teil war froh über diese Urteile, ein Teil kritisierte sie heftig.