Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich
24.03.1933
Nach der für Hitler enttäuschenden Reichstagswahl vom 5. März, bei der die NSDAP auf 43,9 Prozent der Stimmen kam, also keine absolute Mehrheit erreichen konnte, konnte er mit diesem Gesetz die Grundlage für die Diktatur des Nationalsozialismus schaffen.
Unumschränkte Macht
Nur so war letztlich das Gesetz möglich, auf dessen Grundlage Gesetze ohne Zustimmung des Reichstages und des Reichsrates und ohne Zustimmung des Reichspräsidenten erlassen werden konnten.
Das so genannte "Ermächtigungsgesetz" wurde im Reichstag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Die SPD hatte allerdings dagegen gestimmt. Abgeordnete der KPD wurden gar nicht erst zugelassen. Das Entscheidende an diesem Gesetz war die Aufhebung der Gewaltenteilung als wichtiger Basis für die demokratische Ordnung.
Die Legislative und die Exekutive lagen damit in den Händen Hitlers. Damit standen ihm alle Türen für die kommende Diktatur offen. Es herrschte keine Demokratie mehr, Deutschland war eine Diktatur.