Young-Plan
01.09.1929
Was besagte der Young-Plan?
Mehrere Gründe führten zu einer Überarbeitung des Dawes-Planes, der die Reparationen seit 1923 regelte. Der Young-Plan löste des Dawes-Plan schließlich ab. Der Young-Plan wurde im August 1929 und Januar 1930 in Den Haag ausformuliert und trat im Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft.
Hintergrund
Amerika machte sich Sorgen, dass Deutschland bald überschuldet sein würde. Die gewährten Kredite aus dem Dawes-Plan wurden nicht nur für den Aufbau von neuen Firmen ausgegeben, sondern auch für andere Zwecke, wie die Anlage von Parks oder den Wohnungsbau.
Was sollte bei einer Zahlungsunfähigkeit eher zurückgezahlt werden: die staatlichen Reparationen oder die privaten Kredite? Vielleicht würden Deutschland auch Reparationen erlassen?
Solange Deutschland seine Reparationen aber nicht abbezahlte, so lange wollte Frankreich wiederum seine eigenen Kriegsschulden an Amerika nicht begleichen. Denn für den Krieg hatte sich Frankreich viel Geld von den USA geborgt. Die USA aber wollten keine Verknüpfung der Reparationen mit den Kriegsschulden…
Eine Überarbeitung des Dawes-Planes und eine Festsetzung der deutschen Reparationszahlungen auf ein von allen Seiten akzeptierbares Level war notwendig.
Frankreich würde im Gegenzug seine Soldaten früher als vorgesehen aus dem Rheinland abziehen. Dafür setzte sich ab 1928 auch die neu gewählte Regierung unter Hermann Müller ein (siehe: Kabinett Müller II). Unter der Führung des amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen D. Young sollte eine Kommission die neuen Regelungen ausarbeiten.
Schwierige Verhandlungen
Die Verhandlungen waren nicht einfach. Frankreich und England wollten, dass Deutschland jährlich 2 bis 2,5 Milliarden Mark an Reparationen zahle. Der deutsche Entsandte drang auf eine niedrigere Rate von 1,37 Milliarden plus die Rückgabe der Kolonien und Hilfe bei der Wiedergewinnung des polnischen Korridors (siehe dazu: Der Versailler Vertrag und seine Folgen).
Das wurde empört zurückgewiesen. So war man auf der Suche nach einem Kompromiss, der beide Seiten zufrieden stellen würde.
Der Young-Plan
Was besagte der Young-Plan nun? Insgesamt sollte Deutschland 36 Milliarden Reichsmark an Reparationen zahlen. Bis 1988 sollte diese Summe abbezahlt werden. Zunächst waren jährlich 1,7 Milliarden Reichsmark vorgesehen, diese Summe sollte auf 2,1 Milliarden steigen, ab 1966 sollte sie wieder sinken. Die Zahlungen sollten an die neue Bank für Internationalen Zahlungsausgleich gehen.
Für das Deutsche Reich stellten diese Summen eine hohe wirtschaftliche Belastung dar, jedoch waren sie immer noch geringer als nach dem Dawes-Plan. Außerdem verschwand der "Wohlstandsindex", der im Dawes-Plan noch vorgesehen gewesen war, d. h. auch bei besserer wirtschaftlicher Lage musste Deutschland nun nicht mehr zahlen als die vereinbarte Summe.
Nach 10 Jahren sollten die Sachlieferungen enden. Deutschland sollte ja laut Versailler Vertrag auch z. B. Lokomotiven oder Kohle liefern. Damit machte es aber den Unternehmen in den Ländern, wohin sie liefern sollten, Konkurrenz – z. B. den Lokomotiven-Herstellern in Frankreich. Darum gab es dort großes Interesse an einer Beendigung der Lieferungen.
Die Räumung des Rheinlandes bis Ende Juni 1930 wurde beschlossen. Die Kontrollen der Alliierten über die Deutsche Reichsbahn und die Reichsbank, wie sie noch im Dawes-Plan festgelegt worden waren, wurden abgeschafft. So erhielt das Deutsche Reich einen großen Teil seiner Souveränität wieder.
Weitere Entwicklung: Das Ende vom Young-Plan
Der Young-Plan und sämtliche Reparationen wurde auf der Konferenz von Lausanne im Juli 1932 aufgehoben. Schon ein Jahr zuvor waren die internationalen Zahlungsverpflichtungen wegen der Weltwirtschaftskrise ausgesetzt worden (Hoover-Moratorium).
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