Dosenpfand

Wie war das mit dem Dosenpfand?

Der Einführung des Dosenpfandes ging eine erhitzte Diskussion voraus. Erhoben wurde das Pfand vom 1. Januar 2003 an. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch lange nicht klar, wie das mit der Rücknahme der Dosen geregelt werden sollte. Denn das System war noch gar nicht einheitlich geregelt.

Der Einzelhandel plante ein einheitliches System für das Einwegpfand

Schon eine Woche, nachdem das Pfand erhoben wurde, wollte der Einzelhandel ein einheitliches System auf den Weg bringen, um das Abrechnen zu erleichtern und auch die Kennzeichnung der Flaschen und Dosen zu vereinheitlichen. Nach einigen Monaten brach man die Verhandlungen über diese Vereinheitlichung wieder ab. So wurde Anfang Juli - genauer am 4. Juli 2002 - das Dosenpfand wieder neu geregelt. Nach einigem Hin und Her und einer Übergangsfrist lief am 1. Oktober das Dosenpfand an. Doch damit nicht genug. Es gab zwar eine Regelung, dass Händler, die Einwegdosen verkaufen, diese auch wieder zurücknehmen müssen und dafür Geld zahlen. Doch die Europäische Kommission wollte das Dosenpfand in Deutschland erst einmal überprüfen. Warum das? Es bestand die Frage, ob durch das Dosenpfand in Deutschland die Hersteller von Getränken im Ausland Nachteile erfahren würden. Wieder gab es Fristen.

Ein Kompromiss für das Dosenpfand wurde gefunden

Am 15. Oktober im Jahr 2004 fand man erst einmal wieder einen Kompromiss. Das bedeutete, dass ein Pfand auf Wasser, Bier und Erfrischungsgetränke erhoben werden sollte. Davon ausgeschlossen bleiben sollten allerdings Getränke wie Milch, Saft und Wein. Ebenso ausgeschlossen wurden Einwegverpackungen, die man als ökologisch vertretbar sah.

Doch wieder gab es Konflikte mit Brüssel. Wieder ging es vor allem um die Frage, ob ausländische Anbieter benachteiligt würden.

Im Mai 2005 wurde dann ein einheitliches Pfand von 25 Cent eingeführt. Dies bezog sich auf alle Einwegflaschen und Dosen (0,1 bis 3,0 Liter), die Bier oder Mineralwasser oder Erfrischungen mit Kohlensäure enthielten.

Eine weitere Regelung des Pfands auf Dosen wurde am 1. Mai 2006 eingeführt. Jetzt wurde auch auf Getränke ohne Kohlensäure Pfand erhoben. Saft, Milch, Wein blieben ohne Pfandpflicht. Händler*innen mussten alle Dosen zurücknehmen.

Wie sieht das heute mit dem Einwegpfand aus?

Ab dem 1. Januar 2022 wurde das mit dem Einwegpfand weiter ausgedehnt. Mittlerweile werden fast alle Packungen, die es in so genannten Einwegverpackungen gibt, nur noch mit Pfand verkauft.

Davon mussst die so genannten Mehrweg-Flaschen unterscheiden. Das sind dann zum Kisten mit Mineralwassser (aus Glas oder Kunststoff), die sich mehrfach nutzen lassen. Diese werden wieder zurückgegeben, gereinigt und nicht recycelt.