Kinderarbeit: Von Zeitungsjungen und Erntehelfern

Kinderarbeit trotz Verbot

Kinderarbeit war im Deutschen Reich seit 1904 verboten. Das heißt, dass Kinder unter 12 Jahren nicht in Fabriken oder anderen gewerblichen Unternehmen arbeiten durften.

Wer damals mit der Volksschule fertig war, war jedoch meist auch erst 14 Jahre alt und durfte nun voll arbeiten.
 

Kinderarbeit auf dem Land

Kinderarbeit in Familienbetrieben war jedoch erlaubt. Vor allem auf dem Land mussten die Kinder mithelfen. Jungen melkten vor der Schule die Kühe und halfen nach der Schule beim Säen, Pflanzen und Ernten. Mädchen halfen beim Ährenlesen im Herbst oder gingen der Mutter im Haushalt zur Hand.
 

Kinderarbeit in der Stadt

Kinder in der Stadt wollten sich gerne ein paar Groschen dazu verdienen. Jungen trugen Zeitungen aus oder betätigten sich als Botenjunge. Manche arbeiteten auch als Hotelpage.