Die Verfassung des Deutschen Reiches zur Kaiserzeit
Vielleicht ist das Thema Verfassung kein besonders spannendes Thema und langweilt dich. Um aber viele der Entwicklungen im Kaiserreich und deren Folgen verstehen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Verfassung des Deutschen Reiches. Wie war diese Reichsverfassung aufgebaut? Wie sah die Stellung des Kaisers aus? Welche Möglichkeiten hatte der Reichskanzler?
25 souveräne Staaten hatten sich bei der Reichsgründung zusammen gefunden
Bei der Reichsgründung 1871 hatten sich 25 souveräne Einzelstaaten zu einem gemeinsamen Bund zusammengeschlossen. Deshalb spricht man von einem Bundesstaat. Hierbei wurde die Verfassung des Norddeutschen Bundes weitgehend übernommen. Doch die Verfassung stammte nicht vom Volk direkt, sie wurde vom Staat vorgegeben.
Verfassung Kaiserreich: Die Rolle des Bundesrates
Die jeweils 25 Bundesstaaten schickten ingesamt 58 Vertreter in den Bundesrat. Der Bundesrat ist das Gremium, das die Interessen der jeweiligen Einzelstaaten vertreten sollte. Das ist auch heute noch so. Von diesen 58 Vertretern stammten schon alleine 17 aus Preußen. Preußen besaß also großes Gewicht im Bundesrat. Die Stimmen wurden nach der Flächengröße des Bundeslandes verteilt und nicht nach der Einwohnerzahl. Wollte Preußen eine Entscheidung verhindern, so konnten seine Vertreter ein Veto - einen Einspruch - einlegen. Durch das Veto ließen sich Gesetze verhindern. Ein Veto war schon mit 14 Stimmen möglich. Die süddeutschen Staaten erhielten als Ausgleich Sonderrechte wie die Entscheidungsgewalt über das Postwesen und das Telegraphenwesen oder den Oberbefehl über das Heer in Friedenszeiten. Bei allen Einzelstaaten blieb das alte Wahlrecht innerhalb der Staaten erhalten. Wie war die Verfassung aufgebaut?
Trotz Verfassung im Deutschen Kaiserreich: Starke Stellung des Kaisers
Das deutsche Kaiserreich war eine so genannte konstitutionelle Monarchie. Die Struktur erkennst du schon sehr gut auf der Zeichnung. Der Kaiser hatte eine starke Stellung inne. Er ernannte den Reichskanzler, der auch nur ihm persönlich verantwortlich war. Auch wenn der Kanzler die Befehle des Kaisers bestätigen musste, stand er in einem völligen Abhängigkeitsverhältnis zum Kaiser. Gleichzeitig war der Kaiser auch noch König von Preußen und stand dem Bundesrat als Präsident vor.
Der Kaiser besaß auch den Oberbefehl über die Streitkräfte und konnte sogar einem anderen Land den Krieg erklären, ohne dass der Bundesrat zustimmen musste. Er durfte sein Amt innerhalb der Hohenzollerndynastie auch weitervererben.
Letztlich konnte der Kaiser sowohl den Reichstag wie den Bundesrat einberufen, Sitzungen einfach schließen oder sogar den Reichstag auflösen. Hieran siehst du, wie stark die Stellung des Kaisers im Deutschen Reich war.
Doch auch der Reichskanzler musste sich dem Parlament gegenüber nicht verantworten, sondern eben nur dem Kaiser gegenüber. So war er auch nicht zu kontrollieren. Er hatte den Vorsitz im Bundesrat inne und übte alle Regierungsgeschäfte eigenständig, nur in Abhängigkeit vom Kaiser, aus. Der Kanzler war auch gleichzeitig preußischer Ministerpräsident.
Bundesrat und Reichstag gemeinsam beschlossen die Gesetze. Der Bundesrat konnte den Reichstag auflösen und Verfassungsänderungen verhindern. Der Einfluss des Bundesrates war größer als der des Reichstages.
Wie wurde der Reichstag gewählt?
Der Reichstag wurde durch allgemeines, gleiches, unmittelbares und geheimes Wahlrecht gewählt. Zur Wahl waren nur Männer über 25 Jahre zugelassen. Bis 1890 wurde der Reichstag alle drei Jahre, ab 1890 dann alle fünf Jahre neu gewählt. Der Reichstag konnte beim Haushalt ein Wörtchen mitreden, beeinflusste aber weder die Regierungsbildung noch die Abwahl der Regierung. Während das Wahlrecht im Deutschen Reich schon recht fortschrittlich war, gab es in Preußen noch das Dreiklassenwahlrecht. Auch die anderen Bundesländer besaßen ein eigenes Wahlrecht, das oft noch an alte Besitzstände geknüpft und wenig modern war.
Solange zwischen Kaiser und Kanzler Einigkeit herrschte, konnten sie letztlich mit gewissen Einschränkungen ohne das Volk regieren. Probleme tauchten auf, wenn Kaiser und Kanzler unterschiedlicher Meinung waren. Ein Zustand, der nach der Abdankung Bismarcks häufiger vorkam.