Der Gleichheitsgrundsatz
Am 3. Mai 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, das ab 1. Juli 1958 in Kraft trat.
"Männer und Frauen sind gleich berechtigt"!?
Im Grundgesetz der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 hieß es, dass Männer und Frauen gleichberechtigt seien. Doch wie sah das konkret aus und wie kam dieser Artikel überhaupt ins Grundgesetz?
Die Mütter des Grundgesetzes
Es gab tatsächlich so etwas wie die "Mütter des Grundgesetzes". Dies waren Frauen, die sich dafür einsetzten, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau eben im Grundgesetz verankert wurde. Nur durch sie gab es in Artikel 3 den Absatz 2. Diese Frauen hießen Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel. Sie waren die einzigen Frauen der 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz vorbereitete. Zuvor galten noch die Ehe- und Familiengesetze des alten Kaiserreiches. Und nach Meinung der vier Frauen verstießen diese Gesetze gegen das Grundgesetz.
Die Frau, die die Aufnahme des Satzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" forderte, hieß Elisabeth Selbert und war Mitglied der SPD. Doch auch wenn das Grundgesetz die Gleichbehandlung einforderte und somit mit den alten Rechtsvorstellungen brach, sollte es noch eine ganze Weile dauern, bis sich dieser Grundsatz auch im wirklichen Leben von Frauen durchsetzte.
Das "Letztentscheidungsrecht" des Ehemannes fiel
Der entscheidende Schritt wurde erst im Mai 1957 getan. Zu diesem Zeitpunkt wurden genau die Gesetze, die im Widerspruch zum Grundgesetz standen, neu geordnet.
Besonders heftig umkämpft war ein Gesetz, das dem Mann ein so genanntes "Letztentscheidungsrecht" zusprach. Der Mann konnte bei unterschiedlichen Meinungen zwischen den Ehepartnern letztlich die ausschlaggebende Entscheidung treffen. Dieser Paragraph wurde im neuen Gesetze abgelehnt. Auch durften Frauen ab 1957 ohne Erlaubnis ihres Ehemannes eine Arbeit aufnehmen. Doch ihre Arbeit musste mit den Pflichten in Ehe und Familie vereinbar bleiben. Dadurch war der Ehemann in der Lage, weiterhin seine Frau von einer Arbeit außerhalb des Hauses abzuhalten.
Frauen konnten nun ihr Vermögen selbst verwalten, das sie mit in die Ehe gebracht hatten. Zuvor gehörte das gesamte Vermögen - auch das der Ehefrau - dem Ehemann, der auch entschied, was damit passierte.
Blick zurück
Frauen konnten in Deutschland bzw. dem Deutschen Reich erst seit dem Jahr 1919 überhaupt wählen. Bis 1928 hatte ein Ehemann das Recht, seine Frau zu schlagen, man nannte das züchtigen, wenn sie nicht so wollte, wie er es wünschte. Während im Nationalsozialismus die Mutterrolle zwar aufgewertet wurde - Frauen sollten möglichst viele gesunde Soldaten gebären - spielten sie politisch gar keine Rolle. Doch während des Krieges wurde klar, ohne Frauen ging es nicht und auch kurz nach dem Krieg, als viele Männer sich noch in Kriegsgefangenschaft befanden, konnte man auf Frauen nicht verzichten.
Blick voraus
Erst seit 1977 dürfen Frauen einer Arbeit nachgehen, ohne dass der Ehemann das Einverständnis geben muss. Seit 1977 dürfen Männer und Frauen wahlweise den Namen des Mannes oder der Frau als Ehenamen führen. Seit 1994 dürfen beide Eheleute ihren Namen behalten. Erst 1979 fiel das Gesetz vollständig weg, das Ehemännern in Fragen der Kindererziehung das letztliche Entscheidungsrecht einräumte.