Beginn des Mauerschützenprozesses
02.09.1991
Anklage wegen versuchten oder vollendeten Totschlags
Es begann der Prozess gegen die Mauerschützen. Ehemalige Grenzsoldaten der DDR sollten sich verantworten. Sie hatten auf Menschen geschossen, die die DDR verlassen hatten wollen. So gab es hierbei auch Tote: die so genannten "Mauertoten".
Die Anklage lautete auf versuchten und vollendeten Totschlag. Die Rechtslage bei diesen Prozessen war nicht ganz einfach.