Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes

23.08.1990

Die DDR trat der Bundesrepublik bei

Beschluss des “Beitritts zum Geltungsbereich des Grundgesetzes” durch die Volkskammer. Damit tritt die DDR der Bundesrepublik bei. 
"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

So jedenfalls hieß es im Artikel 23 des Grundgesetzes aus dem Jahr 1949. Man entschied sich letztlich zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des bundesdeutschen Grundgesetzes. Es hätte auch die Möglichkeit bestanden, eine neue, gemeinsame Verfassung zu erarbeiten. Doch schon bei den Wahlen vom 18. März 1990 (den letzten Wahlen in der DDR) hatten die Bürger*innen der DDR vor allem Parteien gewählt, die den Beitritt zum Grundgesetz der Bundesrepublik  befürworteten. Damit war die Entscheidung eigentlich schon gefallen.