Verordnung über Maßnahmen zum Schutz der Staatsgrenze
21.06.1963
Schutzstreifen sichern die Grenze zu Berlin
Am 21. Juni 1963 erließ der Ministerrat der DDR eine "Verordnung über Maßnahmen zum Schutz der Staatsgrenze zwischen der DDR und West-Berlin". Das Betreten des Grenzgebietes wurde nun mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.
Wie die innerdeutsche Grenze wurde auch die Grenze entlang der Berliner Mauer immer mehr ausgebaut und bald zu einem unüberwindlichen Hindernis.
Die Anordnung über die "Einrichtung eines Grenzgebietes an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin" ergänzte die Verordnung dahingehend, dass nun ein Kontroll- und Schutzstreifen entlang der Mauer eingerichtet wurde. Innerhalb von Berlin war der Schutzstreifen 100 m breit, rund um Berlin 500 m. Das Betreten dieses Schutzstreifens war genehmigungspflichtig.