Einrichtung einer Sperrzone
26. - 27. 5. 1952
Sperrgebiete der DDR
Mit der Gründung der beiden deutschen Staaten entstand 1949 die deutsch-deutsche Grenze, die zuvor eine Zonengrenze zwischen den Besatzungszonen im Westen und der im Osten war. Schon in den Jahren vor 1949 verließen viele Menschen die Sowjetische Besatzungszone und gingen in den Westen.
Da der Strom der Übersiedler nicht abriss, ergriff die DDR Maßnahmen, um das zu verhindern. Sie richtete eine Sperrzone entlang der Grenze zur Bundesrepublik ein.
Das Verlassen der DDR ist strafbar
Im Januar 1951 wurde ein Gesetz erlassen, das bestimmte, dass jeder, der die DDR verließ, seinen Personalausweis abzugeben habe. Wer das nicht tat, wurde mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
1963 wurde das Verlassen der DDR schon mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft, ab 1968 mit bis zu fünf Jahren. Man sprach nun von "Republikflucht".
5 km Sperrzone
Am 26. und 27. Mai 1952 wurde eine Sperrzone eingerichtet. Ihre Breite betrug 5 km. Damit erfolgte eine erste schärfere Abriegelung. Man durfte dieses Sperrgebiet der DDR nicht mehr betreten, es sei denn mit einem Passierschein. Zur Sperrzone gehörten direkt an der Grenze ein Schutzstreifen (500 m breit) und ein Kontrollstreifen (10 m breit).
Am 27. Mai wurden schließlich auch die Telefonleitungen zwischen West-Berlin und der DDR gekappt. Außerdem begann mit der Aktion Ungeziefer eine Zwangsumsiedlung der Einwohner.
Mit der Zeit baute die DDR ihre Grenze immer weiter aus.