Hallstein-Doktrin

Die Hallstein Doktrin: Warum heißt sie so?

Die Hallstein-Doktrin wurde nach einem Staatssekretär im Auswärtigen Amt namen Walter Hallstein benannt. Diese Doktrin war in der Zeit von 1955 bis 1969 gültig und wurde zu einem wichtigen Grundsatz der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Es handelte sich also um eine wichtige außenpolitische Doktrin der Bundesrepublik Deutschland, die insbesondere die Beziehungen mit der DDR bestimmte.

Was besagte die Hallstein-Doktrin?

Adenauer sah in der Bundesrepublik die alleinige Vertretung Deutschlands. Die DDR war nicht demokratisch legitimiert, das hieß, die Vertretung der DDR war nicht aus freien und demokratischen Wahlen hervorgegangen. So gab es aus Sicht der Bundesrepublik auch nur eine deutsche Staatsbürgerschaft. Die Teilung wurde noch vertieft. 

Die Hallstein Doktrin bestimmte die Außenpolitik der jungen Bundesrepublik ab 1955

Bis zum  Ende der 60er Jahre wurde die Hallstein Doktrin zur Richtlinie der Politik. Doch was bezweckte Konrad Adenauer nun genau damit?  Er wollte verhindern, dass die Anerkennung der DDR durch andere Staaten erfolgte. Für diesen Fall drohte man mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch die BRD. Man pochte auf den Alleinvertretungsanspruch. Die Hallsteindoktrin wurde zweimal angewendet: in den Jahren 1957 und 1963. In diesen Jahren wurden die Beziehungen zu Jugoslawien (1957) und zu Kuba (1963) abgebrochen.

Ausgenommen von der Sanktionen blieb die Sowjetunion, die zum Sonderfall wurde. Die Beziehungen zur Sowjetunion waren davon unberührt. In Moskau gab es auch zwei deutsche Vertretungen: den Botschafter der Bundesrepublik und die Botschaft der DDR. Doch mit der Zeit hinterfragte man diese Doktrin immer stärker. Erst die Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt gab 1969 die Hallstein-Doktrin wieder auf. Bis zu diesem Zeitpunkt bestimmte sie die deutsche Außenpolitik allerdings wesentlich mit.