Der Kommissarbefehl
06.06.1941
Schon am 3. März 1941 erklärte Adolf Hitler vor seinen Offizieren, dass der geplante Krieg gegen die Sowjetunion auch ein Krieg der unterschiedlichen Weltanschauungen und mit besonderer Härte zu führen sei. Er bezeichnete den kommenden Kampf als "Vernichtungskampf", bei dem auch auf die Zivilbevölkerung keine Rücksicht genommen werden dürfe.
Das war wie ein Startschuss für schlimme Verbrechen der Wehrmacht. Denn auch im Krieg gibt es Regeln und Gesetze und im Normalfall ist die Zivilbevölkerung zu schonen. Auch sollten Straftaten vor Kriegsgerichten zur Anklage kommen.
Doch Hitler setzte jegliche gesetzliche Ordnung außer Kraft, indem er den Truppenführern die Weisung erteilte, ohne Verhandlung eventuelle Straftäter sofort abzustrafen. Doch wer als Straftäter galt oder nicht, das lag innerhalb der Entscheidungsgewalt des einzelnen Truppenführers. Im Gegenzug durften deutsche Soldaten Straftaten begehen, ohne Folgen befürchten zu müssen, wenn sie auf Befehl handelten.
Am 6. Juni 1941 erhielten die Heerführer somit den so genannten Kommissarbefehl, der eindeutig gegen das Völkerrecht verstieß. Dieser besagte, dass politische Kommissare - das sind kommunistische Funktionäre in der Armee - sofort erschossen werden konnten. Dieser Befehl war die Grundlage für viele Massenerschießungen von Offizieren der Sowjetarmee.
Dieser von Hitler an die deutsche Wehrmacht erteilte Kommissarbefehl bedeutete, dass die Soldaten dazu aufgefordert wurden, Kriegsverbrechen zu begehen. Die wenigsten weigerten sich, sondern führten den Befehl auch aus.
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