Inkrafttreten des Reichsarbeitsdienstes
26.06.1935
Das "Reichsarbeitsdienstgesetz" trat in Kraft. Alle Frauen und Männer zwischen 18 und 25 Jahren mussten ein halbes Jahr Arbeitsdienst leisten.
Jeder junge männliche Deutsche hatte ab 1935 vor seinem Wehrdienst noch den Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD) abzuleisten. Dieser Dienst sollte als Ehre aufgefasst werden. Zum Einsatz kamen die Arbeitskräfte in erster Linie in der Landwirtschaft, für Forst- und Waldarbeiten oder auch für den Straßenbau.
Frauen mussten ab 1939 zum RAD
Für Frauen galt das Gesetz erst etwas später, ab Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939. Zuvor erfolgte die Teilnahme am Arbeitsdienst für die Frauen auf freiwilliger Basis. Die Arbeitseinsätze von Männern und Frauen dienten während des Krieges in erster Linie militärischen Aufgaben.
Die ursprüngliche Idee des Reichsarbeitsdienstes war, die Arbeitslosenzahlen zu senken und gleichzeitig das Volke im Sinne der nationalsozialistischen Idee zu erziehen.