Änderung des Asylrechts 1993

Was bedeutete die Änderung des Asyrechts

Das Asylrecht wurde geändert. Das bedeutete, dass Asylbewerber, die aus einem sogenannten sicheren Drittland [siehe Infobox] kamen, zurückgewiesen werden konnten. Am 1. Juli 1993 sollte die Änderung in Kraft treten. Das Gesetz blieb innerhalb der Bevölkerung umstritten.

 "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."  Dieser Satz stand im Grundgesetz aus dem Jahre 1949. In Artikel 16 wurde dieses Recht festgeschrieben. Es war eine der Lehren, die man aus der Zeit des Nationalsozialismus gezogen hatte. Das Recht auf Asyl konnte eingeklagt werden. Das war neu. Aber es wurde Teil der neuen Verfassung.

1953 gab es das erste gesetzlich geregelte Asylverfahren in der Bundesrepublik. Nachdem man in den 70er Jahren in der Bundesrepublik viele Menschen angeworben hatte, damit sie in Deutschland arbeiten sollten, stoppte man dies. So stiegen die Zahlen der Menschen, die Asyl in Deutschland suchten. In der Folge gab es weniger "Gastarbeiter", die man nicht mehr benötigte - jedenfalls nicht in so hoher Zahl wie zu Beginn.

Warum wurde 1993 das Asylrecht geändert?

Am Anfang der 90er Jahre stiegen die Zahlen der Menschen in Deutschland, die Asyl beantragten und bleiben wollten. Die Anzahl hatte sich im Jahr 1992 im Vergleich zu 1991 verdoppelt. Aber nur ein kleiner Teil - nicht einmal 5% - der Anträge wurden anerkannt. Also vier bis fünf Menschen von 100, die einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatten, kamen damit durch. Es wanderten viele Flüchtlinge aus Mitteleuropa und Osteuropa ein. Ab 1991 flüchteten viele Menschen aus dem damaligen Jugoslawien. Dort tobte ein Krieg und trieb viele Menschen in Richtung Westeuropa, die dort Schutz suchten.

Dennoch gab es immer mehr Anschläge auf Menschen, die nicht aus Deutschland kamen - wie die Anschläge in Mölln oder in Rostock-Lichtenhagen. Hier fragte sich die Politik, ob nicht die vielen Asylbewerber*innen vielleicht das Land überfordern würden. So kämpfte man gegen den so genannten "Asylmissbrauch" - ein Schlagwort, das in dieser Zeit immer wieder zu hören war. Das gleichzeitig aber heftig kritisiert wurde.

Drittstaatenlöung

Genau diese so genannte “Drittstaatenlösung”  blieb umstritten. Sie besagte, wer aus einem sogenannten "sicheren Drittstaat" kam, der hatte kein Recht auf Asyl. Auch wenn jemand dort verfolgt würde. So sind die USA ein sicherer Drittstaat, aber Edward Snowden  hätte nach deutschem Recht kein Recht auf Asyl. Auch wenn ihm bei einer Auslieferung in den USA Strafen drohen.

Worin bestanden jetzt die Änderungen des Asylrechts?

Juristisch ging es darum, den Artikel 16 im Grundgesetz zu streichen und durch einen neu formulierten Paragraphen 16a zu ersetzen. Die Regierungspartei war damals die CDU. Doch um dieses Gesetz zu ändern, benötigte diese die Stimmen der SPD, also der Oppositionspartei.  Innerhalb der SPD gab es heftige Diskussionen. Nicht alle Mitglieder wollten der Änderung des Gesetzes so zustimmen. Umstritten war vor allem auch die so genannte Drittstaatenlösung.

Das Gesetz minderte auch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung zu klagen. Und wenn Asylbewerber*innen mit dem Flugzeug nach Deutschland kamen, konnten sie dort festgehalten und  wieder abgeschoben werden.

Am 26. Mai 1993 wurde im Bundestag die Entscheidung getroffen. Es sollte über den so genannten "Asylkompromiss" abgestimmt werden. Viele Menschen demonstrierten dagegen. Doch dieser "Kompromiss" wurde von der erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag angenommen. Auch die FDP war dafür. Linke und Grüne stimmten nicht für das Gesetz.

Die Gegner des Gesetzes reichten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Diese Klage wurde allerdings im Mai 1996 vom Verfassungsgericht zurückgewiesen. Dieses Gesetz und vor allem seine Folgen werden bis heute heftig diskutiert.