Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

02.03.2010

Nicht so einfach mit dem Vorrat

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde vor dem Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sollte nicht nur erlauben, die Daten von Verbrechern zu speichern, sondern auch die von ganz normalen Nutzer*innen. Dagegen hatte man eine Verfassungsbeschwerde erhoben. An diesem Tag erklärte das Verfassungsgericht diese Art der Vorratsdatenspeicherun für verfassungswidrig, also nicht der Verfassung entsprechend.