DDR-Flüchtlinge in Botschaften in Prag, Budapest und Warschau

Oktober 1984 - Januar 1985

Ausreise? Über eine Botschaft der Bundesrepublik!

Nachdem sechs DDR-Bürger im Januar 1984 über die US-amerikanische Botschaft und 55 über eine Besetzung der bundesdeutschen Ständigen Vertretung in Ost-Berlin ihre Ausreise erzwungen hatten, suchten weitere Ausreisewillige die westdeutschen Botschaften anderer Ostblockländer auf.
 

Zuflucht in Botschaften

Am 4. Oktober 1984 wurde darum die Botschaft in Prag wegen Überfüllung geschlossen. Immer wieder hatten DDR-Bürger hier Zuflucht gesucht, bis zu 160 von ihnen hielten sich gleichzeitig hier auf.

Auch in Warschau (Polen), Bukarest (Rumänien) und Budapest (Ungarn) hatten DDR-Bürger Zuflucht in den diplomatischen Vertretungen gesucht, allerdings in erheblich kleinerer Zahl.

Die Tschechoslowakei war ein Land, in das DDR-Bürger ohne Visum, nur mit dem Personalausweis, reisen konnten - daher war die Prager Botschaft für DDR-müde Bürger ein attraktives Ziel.

Der Zustand in der Botschaft war jedoch angesichts der vielen Menschen schnell unzumutbar. Es gab zu wenig Platz, zu wenig sanitäre Einrichtungen, zu wenig Kochgelegenheiten.
 

Zusage der DDR an die Botschaftsflüchtlinge

Am 13. Dezember 1984 traten 40 der 68 noch verbliebenen DDR-Flüchtlinge in der Prager Botschaft in den Hungerstreik.

Nachdem die DDR schließlich allen eine wohlwollende Prüfung ihrer Ausreiseanträge zugesagt hatte, kehrten sie im Januar 1985 an ihre Wohnorte zurück. Die letzten sechs verließen am 15. Januar 1985 die Botschaft.
 

Über die Heimatorte in den Westen

Insgesamt durften 1984mehr als 200 Botschaftsflüchtlinge in den Westen ausreisen, nachdem sie zunächst in die DDR zurückgekehrt waren.

Wolfgang Vogel, Rechtsanwalt und der Unterhändler Erich Honeckers für Ausreiseangelegenheiten, sicherte ihnen die schnelle Bearbeitung ihrer Ausreiseanträge zu. Diese Zusagen wurden eingehalten.