Verfassung der DDR von 1974
07.10.1974
DDR-Verfassung 1974
Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung trat eine überarbeitete Version der Verfassung von 1968 in Kraft: die Verfassung der DDR von 1974. Damit sollte die Verfassung "in volle Übereinstimmung mit der Wirklichkeit" gebracht werden.
Was stand in der DDR-Verfassung von 1974?
Alle Hinweise auf die "deutsche Nation" oder eine mögliche Einheit Deutschlands wurden gestrichen. Wurde die DDR z. B. 1968 noch als "sozialistischer Staat deutscher Nation" beschrieben, wurde sie nun zum "sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern".
Die Verbundenheit mit der Sowjetunion wurde hingegen eigens betont: "Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens." (Artikel 6, Absatz 2).
Außerdem wurde die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre verlängert.
Anstrich von Demokratie und die Wirklichkeit
Die neue Verfassung sollte der DDR nach außen den Anstrich einer Demokratie geben. Die Wirklichkeit hingegen sah anders aus. Menschenrechte wurden verletzt, es gab keine Pressefreiheit und keine freie Meinungsäußerung.