Unterzeichnung der Römischen Verträge
25.03.1957
Hintergrund Römische Verträge und EWG 1957
Am 25. März 1957 unterzeichneten die Außenminister Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs und der Niederlande sowie die Regierungschefs Italiens und der Bundesrepublik Deutschland die Verträge über die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (ERATOM).
Der EWG-Vertrag 1957
Am 1. Januar 1958 trat der EWG-Vertrag in Kraft, der einen gemeinsamen europäischen Markt und den Abbau von Zöllen vorsah. Die Wirtschaftspolitik der sechs teilnehmenden Nationen sollte gemeinsam gesteuert werden. Dieser Vertrag war die Voraussetzung für die spätere politische Einigung Europas.
EURATOM
Die europäische Atomgemeinschaft erhielt ihren Sitz in Brüssel und sollte die Kernforschung und die Atomindustrie in den einzelnen EWG-Staaten fördern, aber auch regeln und vor allem kontrollieren.
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