Das Londoner Schuldenabkommen

27.02.1953

Was ist das Londoner Schuldenabkommen und was bedeutete es für Deutschland?

Das Londoner Schuldenabkommen hieß auch Abkommen über deutsche Auslandsschulden. Es wurde am 27. Februar 1953 unterzeichnet. Die Bundesrepublik erklärte in diesem Londoner Abkommen 1953 ihre Bereitschaft, Schulden aus der Zeit vor und nach dem Krieg zu zahlen. Im 2. Welkrieg waren Schulden in Deutschland aufgelaufen.

Dazu kam das Luxemburger Abkommen, das auch Wiedergutmachungsabkommen genannt wird. Hier ging es vor allem um die Rückerstattung von Vermögen, das die Nazis den Juden gestohlen hatten. Auch sollten jüdische Flüchtlinge unterstützt werden. Das war nach allem, was geschehen war, zwar keine Wiedergutmachung, aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das Ansehen Deutschlands im Ausland stieg dadurch.

Voraussetzung für staatliche Souveränität

Diese beiden Abkommen waren die Voraussetzung dafür, dass die Bundesrepublik 1955 die staatliche Souveränität erhalten sollte und das Besatzungsstatut aufgehoben wurde.