Bundesverfassungsgericht Gründung
28.09.1951
Gründung Bundesverfassungsgericht 1951: Keine neue Erfindung
Nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus sollte die neu gegründete Bundesrepublik eine Gerichtsinstanz erhalten, die eine Gleichschaltung der Gerichte wie in der NS-Zeit nicht mehr möglich machte. Das Verfassungsgericht war zwar keine neue Erfindung, doch die Kompetenzen und Befugnisse dieses Gerichts waren weitreichender als je zuvor.
Das Bundesverfassungsgericht wurde als höchstes und wichtigstes Gericht in Deutschland eingerichtet, das quasi die Einhaltung der Verfassung, also des Grundgesetzes, zu beobachten hat.
Am 28. September 1951 wurde mit einer Feierlichkeit im Schauspielhaus Karlsruhe die Gründung des Bundesverfassungsgerichtes gewürdigt. Der erste Präsident hieß Hermann Höpker-Aschoff.