Hitler-Prozess

26. 2. - 1. 4. 1924

Kommt Hitler ins Gefängnis?

Nachdem Hitler am 9. November 1923 an einem Putschversuch in München beteiligt gewesen war (Hitler-Putsch), wurde er zwei Tage später verhaftet. Er hatte versucht, mit einem "Marsch nach Berlin" die Macht im Deutschen Reich zu übernehmen. Er kam ins Festungsgefängnis Landsberg, westlich von München.

Der Prozess begann am 26. Februar 1924. Verhandelt wurde vor dem bayerischen Volksgericht in München. Die Anklage lautete auf Hochverrat, also den Versuch eines gewaltsamen Umsturzes im Innern des Landes. Deswegen wäre eigentlich das Reichsgericht in Leipzig zuständig gewesen, der Oberste Gerichtshof im Deutschen Reich. Dass man die Anklage trotzdem in München hielt, war eine Rechtsbeugung:  Das Recht wurde also vorsätzlich falsch angewendet. Man behauptete einfach, dieser Prozess gehöre nicht vor den Staatsgerichtshof.

Der Hitler-Prozess

Auch wenn wir meist vom Hitler-Prozess reden, war nicht nur Adolf Hitler angeklagt. Insgesamt standen zehn Männer vor Gericht. Hitler hatte schon bei seiner ersten Vernehmung angegeben, dass es sich nicht um Hochverrat handeln würde, weil die Verantwortlichen der Novemberrevolution selbst Hochverräter seien. Vor Gericht wiederholte er diese Anschuldigungen gegen Ebert und Scheidemann. Das wurde von den Zuschauern bejubelt. Alle Angeklagten erklärten sich für "nicht schuldig".

Als Richter leitete Georg Neithardt den Prozess. Er war den Angeklagten über sehr wohlwollend. Aber auch die drei Schöffen, die als Laienrichter mit über das Urteil zu bestimmen hatten, standen auf Hitlers Seite. Sie forderten eine Strafe zur Bewährung, anderenfalls würden sie einer Verurteilung nicht zustimmen.

Das Urteil

Am 1. April 1924 wurde das Urteil verkündet. Erich Ludendorff wurde freigesprochen, alle anderen wurden schuldig befunden. Fünf Männer erhielten aber nur 1 Jahr und drei Monate als Strafe, weil sie nur Beihilfe zum Hochverrat geleistet hätten. Hitler und drei der Angeklagten wurden zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt. Ihnen wurde jedoch eine Bewährung zugestanden. Obwohl es möglich gewesen wäre, Hitler als Österreicher auszuweisen, wurde dies nicht angewandt. Das wurde damit begründet, dass er sich als Deutscher betrachte und im deutschen Heer gedient hätte.

Schon am 20. Dezember 1924 wurde Hitler aus der Haft entlassen.