1953
Das Londoner Schuldenabkommen
- Der Bankier Hermann Josef Abs unterzeichnete für Deutschland das Londoner Schuldenabkommen.
Das Londoner Schuldenabkommen hieß auch Abkommen über deutsche Auslandsschulden. Es wurde am 27. Februar 1953 unterzeichnet. Die Bundesrepublik erklärte in diesem Abkommen ihre Bereitschaft, Schulden aus der Zeit vor und nach dem Krieg zu zahlen.
Dazu kam das Luxemburger Abkommen, das auch Wiedergutmachungsabkommen genannt wird. Hier ging es vor allem um die Rückerstattung von Vermögen, das die Nazis den Juden gestohlen hatten. Auch sollten jüdische Flüchtlinge unterstützt werden. Das war nach allem, was geschehen war, zwar keine Wiedergutmachung, aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das Ansehen Deutschlands im Ausland stieg dadurch.
Voraussetzung für staatliche Souveränität
Diese beiden Abkommen waren die Voraussetzung dafür, dass die Bundesrepublik 1955 die staatliche Souveränität erhalten sollte und das Besatzungsstatut aufgehoben wurde.