Heinrich Brüning

Heinrich Brüning Reichskanzler
Heinrich Brüning [ © Bundesarchiv, Bild 119-2600 / CC BY-SA 3.0 ]
* Geboren:
26. November 1885 in Münster
† Gestorben:
30. März 1970 in Vermont (USA)
Beruf:
Reichskanzler
Befreundet mit:
Hans Luther
Beziehungs­status:
-
Kinder:
-
Besondere Kennzeichen:
Runde Brille

Wer war Heinrich Brüning?

Heinrich Brüning war vom 30. März 1930 bis zum 30. Mai 1932 der zwölfte Reichskanzler der Weimarer Republik. Seine Sparmaßnahmen, durchgesetzt durch eine Vielzahl an Notverordnungen, trugen nicht zu seiner Beliebtheit bei.

Der NSDAP gegenüber verhielt er sich schwankend. Mal bekämpfte er sie, mal versuchte er sie einzubinden. Brüning verlor schließlich den Rückhalt des Reichspräsidenten von Hindenburg und musste zurücktreten.
 

Herkunft, Ausbildung und Aufstieg

Brüning stammte aus einer katholischen, konservativen Familie. Er studierte verschiedenste Fächer, darunter Jura, Geschichte, Germanistik und Volkswirtschaft. 1915 meldete er sich freiwillig zum Dienst im Ersten Weltkrieg und stieg zum Leutnant der Reserve auf. Nach dem Ende des Krieges strebte Brüning nun eine Laufbahn in der Politik an.

In der katholischen Zentrumspartei stieg er rasch auf. 1924 wurde er Abgeordneter, 1925 erreichte er die Begrenzung der Lohnsteuer. Das Gesetz dafür wurde nach ihm auch lex Brüning genannt.

1929 wurde er Fraktionsvorsitzender seiner Partei. In dieser Funktion setzte er im gleichen Jahr durch, dass die Zentrumspartei dem Young-Plan nur zustimmen würde, wenn der Haushalt gleichzeitig durch Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen ausgeglichen würde.

Seit Juni 1928 war der SPD-Politiker Hermann Müller Reichskanzler. In dieser Zeit verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage mit der Weltwirtschaftskrise immer mehr. Die Zahl der Arbeitslosen stieg, die Gelder der neuen Arbeitslosenversicherung reichten nicht aus, die Staatsverschuldung nahm zu. Über den Abbau der Schulden konnten sich die Parteien nicht einig werden.
 

Kanzler Heinrich Brüning

Am 27. März 1930 reichte Hermann Müller den Rücktritt ein. Am 30. März 1930 setzte Reichspräsident von Hindenburg Heinrich Brüning als neuen Kanzler ein. Sein Kabinett wurde damit das erste der drei Präsidialkabinette.

Zu Brünings Kabinett gehörten neben Politikern seiner eigenen Partei, des Zentrums, auch solche der DDP, der DVP, der Wirtschaftspartei und der verfassungsfeindlichen, am rechten Rand stehenden DNVP.
 

Neuwahlen im September 1930

Ein Programm zur Sanierung des Finanzhaushaltes wurde vom Reichstag abgelehnt, woraufhin Brüning es per Notverordnung durchsetzen wollte. Eine Mehrheit im Reichstag brachte dies aber zum Kippen.

Nun musste der Reichstag aufgelöst werden und Neuwahlen wurden einberufen. Nach der Wahl am 14. September 1930 konnte Brüning Kanzler bleiben, doch die NSDAP stieg zur zweitstärksten Partei hinter der SPD auf.
 

Notverordnungen, gestützt von der SPD

Brüning war im Reichstag nun auf die Tolerierung der SPD angewiesen. Insgesamt 62 Notverordnungen brachte Brüning während seiner Amtszeit auf den Weg. KPD und NSDAP forderten jedes Mal eine Aufhebung der Notverordnung.

Bei einer Zustimmung des Reichstags wären dann wieder Neuwahlen fällig. Um das zu verhindern und damit einen womöglich noch größeren Erfolg der NSDAP stimmte die SPD immer wieder mit den Regierungsparteien und genehmigte so die Notverordnungen.
 

Kein Ende der Wirtschaftskrise

Um die Wirtschaftskrise in den Griff zu bekommen, setzte Brüning mehrere umfangreiche und einschneidende Notverordnungen in Kraft. So kürzte er die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, er beendete alle öffentlichen Bauvorhaben und erhöhte die Steuern. Auf diese Weise wollte er die Einnahmen des Staates erhöhen.

Dies alles half aber nicht, denn die Wirtschaft kam dadurch noch mehr zum Erliegen, weil die Menschen kein Geld mehr hatten, um etwas zu kaufen. Die Konjunktur brach also noch mehr ein.

Per weiterer Notverordnung wurden im Dezember 1931 alle Preise, Löhne und Mieten gesenkt, um dem entgegen zu wirken. Da die Umsatzsteuer gleichzeitig erhöht wurde, blieb die Wirkung aber aus.
 

Der Osthilfeskandal

Im Frühjahr 1932 versuchte Brüning, eine weitere Notverordnung durchzusetzen. Er wollte der wachsenden Zahl an Arbeitslosen Herr werden, indem er Arbeitslose auf dem Land ansiedelte. Dort sollten sie sich selbst versorgen können und wären aus der Arbeitslosenstatistik gefallen.

Das Land dafür sollte durch ein Ende der Osthilfe beschaffen werden. Es war nämlich so, dass die großen Landgüter im Osten, also in Preußen, stark verschuldet waren und darum Subventionen erhielten, Gelder vom Staat.

Ohne diese Gelder wäre es zur Zwangsversteigerung gekommen und dann hätte der Staat das Land kaufen und den Arbeitslosen geben können. Das hätte im Prinzip eine Rückkehr zur Agrargesellschaft bedeutet.
 

Brünings Sturz

Reichspräsident Hindenburg besaß nun selber ein Gut im Osten (Gut Neudeck). Für Heinrich Brünings Plan konnte er sich darum nicht erwärmen, denn er wollte natürlich sein Land behalten.

So gab er am 29. Mai 1932 bekannt, dass er keine weitere Notverordnung Brünings unterzeichnen würde. Einen Tag später, am 30. Mai 1932, trat Heinrich Brüning als Reichskanzler zurück. Brüning war somit nicht vom Reichstag gestürzt worden, sondern allein vom Reichspräsidenten.
 

Nach der Kanzlerschaft

Im März 1933 stimmte Brüning mit seiner Partei dem Ermächtigungsgesetz zu, das den Nationalsozialisten nun ermöglichte, Gesetze auch ohne Zustimmung des Reichstags zu erlassen.

1934 floh er aus Deutschland, um einer drohenden Verhaftung zu entgehen. Den Rest seines Lebens verbrachte er vor allem in den USA, wo er an Universitäten lehrte.