Flick-Parteispendenaffäre

29. 11. 1983 - 16. 2. 1987

Die Flick-Affäre einfach erklärt

1975 verkaufte der Flick-Konzern Aktien im Wert von 2 Millionen DM. Um das Geld wieder anzulegen, beantragte der Konzern 1981 beim Bundeswirtschaftsministerium Steuerermäßigung in Höhe von knapp 1 Milliarde DM.

Das Ministerium erteilte die Genehmigung. Zur selben Zeit erhielten der derzeitige Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff und sein Vorgänger Hans Friderichs (beide FDP) großzügige Spendengelder vom Flick-Konzern.
 

Anklage, Rücktritt und Verurteilung

Am 29. November 1983 erhob die Staatsanwaltschaft in Bonn erste Anklagen. Der Vorwurf gegen Graf Lambsdorff und Hans Friderichs sowie den Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch lautete Bestechlichkeit bzw. Bestechung.

Am 26. Juni 1984 trat Lambsdorff von seinem Amt als Wirtschaftsminister zurück. Im Prozess litten die Beteiligten offenbar an sehr schlechtem Erinnerungsvermögen. Alle drei Angeklagten wurden im Februar 1987 zu  Geldstrafen bzw. einer Bewährungsstrafe verurteilt.
 

Alle Parteien verwickelt in die Flick-Affäre

Es kam außerdem heraus, dass neben der FDP auch die CDU, die CSU und die SPD, also alle in den 1970er Jahren im Bundestag vertretenen Parteien, Zahlungen vom Flick-Konzern erhalten hatten. Es war eine große Parteispendenaffäre.

Im Mai 1984 versuchte die christlich-liberale Koalition (CDU und FDP) sowohl die Spender als auch die Politiker frei von Schuld zu sprechen (Amnestie), doch das scheiterte an der öffentlichen Entrüstung.

Bundestagspräsident Rainer Barzel trat von seinem Amt zurück, als Vorwürfe gegen ihn aufkamen. Auch Bundeskanzler Helmut Kohl musste sich vor einem Untersuchungsausschuss verantworten, berief sich jedoch auf große Gedächtnislücken.

Insgesamt flossen zwischen 1969 und 1980 mehr als 25 Millionen DM an die Parteien, 15 Millionen davon an die CDU, 6,5 Millionen an die FDP und 4,3 an die SPD.