Neues Ehe- und Namensrecht
14. 6. - 1. 7. 1976
Zerrüttungsprinzip statt Schuldprinzip
Am 14. Juni 1976 verabschiedete der Bundestag das neue Eherecht. Bei einer Scheidung galt bisher das Schuldprinzip.
Nun wurden Scheidungen nicht mehr mit der Schuld eines der Ehepartner begründet. Stattdessen galt das Zerrüttungsprinzip. Es wurde einfach das Scheitern der Ehe festgestellt. Da auch der Unterhaltsanspruch bisher an die Schuldfrage geknüpft war, wurde auch dieser neu geregelt.
Neues Namensrecht bei Eheschließung
Am 1. Juli 1976 trat das neue Namensrecht in Kraft. Bis dahin mussten Ehepaare bei ihrer Heirat den Namen des Mannes als Familiennamen annehmen.
Nun durfte auch der Name der Frau als Familienname gewählt werden oder aber ein Doppelname.
Blick zurück
Bis zu dem neuen Namensrecht musste immer die Frau ihren Nachnamen aufgeben und den ihres Ehemannes annehmen.
Blick voraus
Seit 1991 muss kein Ehename mehr festgelegt werden: Mann und Frau dürfen ihren Nachnamen behalten. Wird ein Kind geboren, müssen sich beide einigen, welchen Familiennamen das Kind tragen soll.