Paragraph 218 wird reformiert

26. 4. 1974 - 12. 2. 1976

Fristenlösung oder Indikationslösung bei Abtreibung?

Die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft nennt man auch Abtreibung. Das befruchtete Ei wird dabei aus der Gebärmutter der Frau entfernt. Rechtlich regelt der Paragraph 218 den Schwangerschaftsabbruch.

Seit 1871, also seit mehr als 100 Jahren, stand der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Um den gesellschaftlichen Änderungen gerecht zu werden, sollte der Paragraph (abgekürzt: §) reformiert werden.
 

Soll der Schwangerschaftsabbruch straffrei werden?

Die geplanten Änderungen riefen Befürworter und Gegner auf den Plan: Die einen waren dafür, der Frau das Recht zuzugestehen, sich selbst für oder gegen ein Kind zu entscheiden.

Die Reformgegner wollten das Leben des ungeborenen Kindes schützen. Sie sagten, dass schon die befruchtete Eizelle ein neuer Mensch sei, der nicht getötet werden dürfe.
 

Fristenlösung

Auch im Bundestag herrschte keine Einigkeit: Die CDU/CSU war für eine Indikationslösung. Danach sollte Abtreibung nur aus medizinischen oder ethischen Gründen straffrei sein.

Die Koalition aus SPD und FDP setzte sich bei der Abstimmung mit ihrer Lösung durch: die Fristenlösung belässt den Abbruch grundsätzlich bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei.
 

Das Bundesverfassungsgericht kippt die Fristenlösung

Im Februar 1975 erklärte jedoch auf Klage der CDU das Bundesverfassungsgericht die Fristenlösung für verfassungswidrig. Das alte Modell blieb daraufhin bestehen.

Die Regierung legte nun ein neues Modell vor: das Indikationsmodell. Danach sollten Abtreibungen aus medizinischen, eugenischen (erbbedingten), ethischen und sozialen Gründen straffrei bleiben.
 

Die Indikationslösung

Am 12. Februar 1976 beschloss der Bundestag schließlich die Reform des Paragraphen 218.

Abtreibung blieb von nun an in den ersten 12 Wochen straffrei, wenn die Schwangere sich beraten ließ und dabei eine medizinische, ethische oder soziale Notlage festgestellt wurde.

Das galt z. B., wenn das Leben der Schwangeren gefährdet war, wenn sie durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war oder das Ungeborene schwer geschädigt war. Das nennt man Indikationslösung.
 

Proteste aus der Frauenbewegung

Vielen Frauen aus der Frauenbewegung ging die Lösung nicht weit genug. Sie forderten nach wie vor eine völlige Straffreiheit bei Abtreibung und die komplette Streichung des Paragraphen 218. "Mein Bauch gehört mit!" wurde zu ihrem Motto.