Straffreiheitsgesetz

20.05.1970

Änderung im Demonstrationsrecht - Straffreiheit

Nachdem während der Studentenunruhen Ende  der 1960er Jahre viele Demonstranten verhaftet worden waren, war die Regierung nun gewillt, als Zeichen von Versöhnung, diesen die Strafen zu erlassen. Sie erhielten Straffreiheit (Amnestie).

Die SPD hatte im Wahlkampf eine solche Amnestie versprochen. In Zukunft musste die Beteiligung des Einzelnen jeweils nachgewiesen werden.

Straffreiheit für Demonstranten

Diese Amnestie galt für Straftaten, die zwischen 1965 und 1969 im Zusammenhang mit politischen Demonstrationen begangen wurden. Das konnte zum Beispiel Sachbeschädigung sein. Außerdem durfte die Strafe neun Monate nicht übersteigen, um nun erlassen zu werden. Die Amnestie galt außerdem nicht bei schwerer Körperverletzung oder Brandstiftung.

Die alten Gesetze stammten noch aus der Zeit von Bismarck. Das Grundgesetz aber schützte Demonstrationen grundsätzlich.

Dieser Widerspruch zeigte sich auch darin, dass die verschiedenen Richter sehr unterschiedliche Straßmaße bis hin zum Freispruch für die gleiche Straftat verhängt hatten. Dies sollte nun ein Ende haben. Das "dritte Gesetz zur Reform des Strafrechts" schwächte die Strafmaßnahmen erheblich ab.