2.4.1968
Kaufhaus-Brandstiftungen
- Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sichten am 3. April 1968 den Schaden in der ausgebrannten vierten Etage des Frankfurter "Kaufhof".
- Die vier Angeklagten vor der Urteilsverkündung am 31.10.1968. Von links nach rechts: Thorwald Proll, Horst Söhnlein, Andreas Baader und Gudrun Ensslin.
Hintergrund:
Nach dem Tod von Benno Ohnesorg hatte sich die APO (Außerparlamentarische Opposition) gespalten. Der radikale Flügel diskutierte, ob Sachbeschädigung ein legitimes Mittel sei, um politischen Protest auszudrücken. Die Mitglieder der Kommune 1 veröffentlichten Flugblätter, in denen das Legen von Kaufhausbränden befürwortet wurde. Das galt ihnen insbesondere als Protest gegen den Vietnamkrieg: Das Leid von Menschen in brennenden Kaufhäusern verglich man mit dem Leid der im Vietnamkrieg mit Napalm bombardierten Menschen.
Baader und Ensslin
Andreas Baader und Gudrun Ensslin, später führende Mitglieder der RAF, hatten sich im Juli 1967 im Umfeld der APO kennengelernt. Gemeinsam verübten sie im August 1967 einen (noch harmlosen) Rauchbombenanschlag auf die Berliner Gedächtniskirche. Dass sie auch vor Gewalt nicht zurückschreckten, zeigten sie erstmals, als sie am 2. April 1968 zwei Kaufhäuser in Frankfurt am Main in Brand stecken.
Kaufhäuser brennen
Die Brandstiftung unternahmen sie gemeinsam mit Horst Söhnlein und Thorwald Proll. Da sie die drei Brände an zwei Kaufhäusern nachts legten, war es unwahrscheinlich, dass Menschen zu Schaden kommen würden - allerdings gab es ja dort auch Nachtwächter. Menschen wurden indes tatsächlich nicht verletzt. Allerdings betrug der Sachschaden knapp 675.000 Mark.
Verhaftung und Prozess
Zwei Tage später wurden die Brandstifter gefasst. Im Prozess verhielten sie sich gegenüber Richter und Staatsanwalt respektlos. Einer der vier Verteidiger war Horst Mahler, später ebenfalls Mitglied der RAF.
Am 31. Oktober 1968 wurden sie zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach 14 Monaten (13. Juni 1969) wurden die Brandstifter jedoch freigelassen, weil über eine mögliche Revision entschieden werden sollte. Dieser Revision, der Neuaufnahme des Prozesses, wurde im November 1969 aber nicht stattgegeben. Die vier hätten wieder in Haft gemusst. Nur Söhnlein trat diese an, die drei anderen flohen nach Frankreich.