Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR

20.02.1967

Die Frage der Staatsbürgerschaft

Am 20. Februar 1967 beschloss die Volkskammer das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR.

Während in der DDR-Verfassung von 1949 noch die einheitliche Staatsbürgerschaft für ganz Deutschland festgeschrieben worden war, bekräftigte die DDR nun ihre Haltung, dass es jetzt zwei deutsche Staaten gäbe. Sie betonte damit ihre Souveränität. Schon seit 1964 hatte man die Personalausweise mit dem Vermerk "Bürger der Deutschen Demokratischen Republik" versehen.

Die BRD war damit zum "Ausland" geworden. Für West-Berlin ging man von einem Sonderstatus aus und nannte die West-Berliner "Bevölkerung".
 

Wie sah das die Bundesrepublik?

In der Bundesrepublik hielt man hingegen am Alleinvertretungsanspruch und der Auffassung von einem deutschen Volk fest. Flüchtlinge aus der DDR hatten darum in der Bundesrepublik einen Anspruch auf einen Pass der Bundesrepublik.
 

Staatsbürgerschaft für Flüchtlinge?

Die neue Staatsbürgerschaft der DDR umfasste auch all jene, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Ost-Berlin verlassen hatten.

Diese Haltung änderte man jedoch 1972 mit dem "Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft". Alle Personen, die vor dem 1. Januar 1972 aus der DDR geflohen waren, verloren nun die Staatsbürgerschaft der DDR und waren keiner Strafverfolgung mehr ausgesetzt.