Einführung der 5-Tage-Woche in der DDR

03.05.1967

5-Tage-Woche und jeder zweite Samstag arbeitsfrei

Die 5-Tage-Woche wurde bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 43,75 Stunden eingeführt.
 

Entwicklung der Arbeitszeit in der DDR

Nachdem 1946 noch 48 Stunden an sechs Tagen in der Woche gearbeitet werden musste, wurde die Arbeitszeit 1957 auf 45 Stunden gesenkt. Ab 1966 wurde die 5-Tage-Woche jede zweite Woche eingeführt. Jeder zweite Samstag war nun arbeitsfrei.

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 3. Mai 1967 wurde die 5-Tage-Woche dann zum Sommer 1967 endgültig für alle Wochen eingeführt. Möglich machte das die Stabilisierung der Wirtschaft.

Zusätzlich wurde eingeführt:
-    Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich
-    Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs von zwölf auf 15 Tage
-    Erhöhung der Mindestbruttolöhne von 220 auf 300 Mark
-    Erhöhung des staatlichen Kindergeldes für das vierte Kind von monatlich 40 auf 60 Mark und für jedes weitere Kind von 45 auf 70 Mark
-    Erhöhung der Mindestrenten von 129 auf 150 Mark.

Übrigens: Nicht jeder hatte samstags frei. So erhielten Bürger, die Ärzte, Krankenschwestern oder Busfahrer waren, einen anderen freien Tag in der Woche.
 

Abschaffung von mehreren Feiertagen

Zugleich wurden mehrere christliche Feiertage wie Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Buß- und Bettag sowie der Reformationstag abgeschafft, um die fehlende Arbeitszeit wieder auszugleichen.

Schüler mussten übrigens fast bis zum Ende der DDR, bis Ende Januar 1990, auch samstags die Schulbank drücken.
 

Sowjetunion und BRD

Mit der Einführung der 5-Tage-Woche ging die DDR übrigens eigene Wege und folgte nicht dem Vorbild der Sowjetunion. Dort nämlich wurde weiterhin an sechs Tagen der Woche gearbeitet. Die neue Regelung in der DDR war gesetzlich verbrieft.

In der Bundesrepublik wurde zwar samstags auch nicht gearbeitet, doch das beruhte auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Unternehmern und den Gewerkschaften.