1. Passierscheinabkommen

19.12.1963

Endlich gibt es Passierscheine

Seit dem Mauerbau am 13. August 1961 konnten West-Berliner ihre Verwandten in Ost-Berlin nicht mehr besuchen. Um den Besuch in Ost-Berlin wieder möglich zu machen, wurde das erste Passierscheinabkommen geschlossen.

Unterzeichnung des Abkommens für Passierscheine

Am 17. Dezember 1961 trafen sich der West-Berliner Senator Horst Korber und der DDR-Staatssekretär Erich Wendt. Sie unterzeichneten das Passierscheinabkommen. Dies war ein erster Schritt zu einer neuen Deutschlandpolitik.

Wann galt das erste Passierscheinabkommen?

Das erste Passierscheinabkommen galt vom 19. Dezember 1963 bis zum 5. Januar 1964, also über Weihnachten und Silvester. 700.000 West-Berliner nutzten die Möglichkeit und überquerten die Sektorengrenze.

Der Passierschein galt nur für Verwandte (d.h. nicht für Freunde) und immer nur für einen Tag. Eine Ausnahme galt an Silvester. Wer in Ost-Berlin feierte, konnte also auch erst an Neujahr nach West-Berlin zurückkehren. Insgesamt wurden 1,24 Millionen Besuche verzeichnet.
 

Verwaltung oder Vertrag?

Die Bundesrepublik und die DDR erkannten sich zu diesem Zeitpunkt nicht gegenseitig als Staaten an. Die Bundesrepublik sah die Passierscheinabkommen nur als verwaltungstechnische Regelung. Eine Anerkennung der DDR war für sie damit nicht verbunden. Das SED-Regime bemühte sich hingegen, die Abkommen als völkerrechtliche Verträge erscheinen zu lassen.