Gleichberechtigungsgesetz

01.07.1958

Männer und Frauen sind gleichberechtigt: Wie kam es dazu?

Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts hieß kurz "Gleichberechtigungsgesetz". Es trat am 1. Juli 1958 in Kraft.

Warum musste es ein solches Gesetz überhaupt geben?

Auch wenn im Grundgesetz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ stand, so sah die Wirklichkeit sehr viel anders aus. So waren die Männer die Oberhäupter der Familien. Frauen hat die Pflicht, einen Haushalt zu führen und bei strittigen Fragen, hatte der Mann das Sagen. Diesem Gleichberechtigungsgesetz gingen viele Debatten voraus. Umstritten war vor allem die Frage, wer denn nun bei Streitigkeiten das letzte Wort haben sollte. So gab es einige Politiker, die dieses dem Mann zusprechen wollten. So wurde es auch erst einmal im Gesetz verankert.

Frauenrechte in Deutschland: mehr Rechte für Frauen!

Doch am 3. Mai 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet und am 17. Juli 1957 verkündet.  Damit verbesserte sich die rechtliche Lage der Frauen und die Frauenrechte in Deutschland gewannen an Bedeutung. Doch die traditionelle Rollenverteilung war damit noch lange nicht abgeschafft. Allerdings konnten Frauen jetzt ihr Vermögen in einer Ehe selbst verwalten. Es stand ihnen auch die Hälfte des in der Ehe erwirtschafteten Gewinns zu. Sie durften ohne Zustimmung des Ehemannes arbeiten gehen, doch dabei Haushalt und Familie nicht vernachlässigen. Dies bedeutete wieder eine Einschränkung.  In Erziehungsfragen erhielt allerdings der Mann das letzte Wort, falls es Streit zwischen den Eheleuten wegen der Kindererziehung geben sollte.

Ein erster kleiner Schritt

Die Gleichberechtigung der Frauen war damit noch lange nicht durchgesetzt, aber es war zumindest ein erster Schritt erfolgt. Schon 1958 wurde das Letztentscheidungsrecht in Fragen der Erziehung vom Bundesverfassungsgericht allerdings aufgehoben.


Blick voraus

Erst 1977 wurde das Partnerschaftsprinzip eingeführt. Erst dann waren beide Ehepartner gleichermaßen in der Pflicht, die Kinder zu erziehen.