Was ist der Kommissarbefehl?

Der am 6. Juni 1941 - kurz vor dem Angriff Hitlers auf die Sowjetunion - erteilte Kommissarbefehl bedeutete, dass Hitler Recht und Gesetz - das gab es auch im Krieg - völlig außer Kraft setzte. Diese Anordnung widersprach dem Völkerrecht. Hitlers Wehrmacht konnte im Prinzip mit Rückendeckung und Unterstützung der Führung alles tun, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden. Für Hitler bedeutete speziell der Russlandfeldzug einen "Krieg zwischen zwei Weltanschauungen", also dem Nationalsozialismus und dem Kommunismus. Und hierbei waren für ihn alle Mittel erlaubt. 

Doch was genau sollte das mit dem Kommissarbefehl eigentlich bedeuten?

Die Kommissare waren politische Offiziere der sowjetischen Armee, sie hatten also einen hohen Rang innerhalb der Armee und gehörten auch der von Hitler gehassten Kommunistischen Partei an. Das allein rechtfertigte für ihn, diese einfach erschießen zu lassen.

Den Befehl erhielten zunächst die Generäle, die es dann an ihre untergebenen Soldaten weitergaben. Aber Kriegsgefangene zu töten, war ein Kriegsverbrechen. Sie genossen den Schutz der Sieger und sollten menschlich behandelt werden. Das traf allerdings nicht auf die sowjetischen Kriegsgefangen zu.

Dieser Befehl blieb über ein Jahr in Kraft, bis ihn Hitler wieder aufheben ließ. Warum? Wer wusste, dass er eh erschossen würde, kämpfte mit größerer Bereitschaft. Hitler hoffte mit der Aufhebung, doch den ein oder anderen sowjetischen Befehlshaber zum Aufgeben oder gar zum Überlaufen ins deutsche Heer zu bewegen.
 


Blick voraus

Nach dem Krieg gab es eine heftige Disskussion um diesen Befehl. Die einfachen Soldaten erklärten, sie hätten diesen Befehl gar nicht ausgeführt, sondern nur die Sonderkommandos, die SS, hätten ohne Wissen der Wehrmacht schreckliche Mordtaten an hilflosen Gefangenen begangen. Erst später stellte man fest, dass die Wehrmacht diesen so genannten "Führererlass" weitergebenen hatte.


Und nicht nur das, der Kommissarbefehl wurde auch ausgeführt. Auch die Wehrmacht hatte sich an der NS-Vernichtungspolitik beteiligt, auch wenn diese Tatsache seitens der Wehrmacht lange Zeit geleugnet wurde. Es gab nur wenige, die diesen Befehl nicht ausführten, dann aber auch oft mehr aus Rücksicht auf die eigenen Soldaten als auf die Opfer. Man schickte die russischen Gefangenen dann in die Hände des SD (Sicherheitsdienstes), der die Erschießungen dann durchführte.