Arbeitstag eines Dienstmädchens

Aufstehen um 4:30 Uhr war keine Seltenheit

Aufstehen in aller Frühe, Ofen anheizen, Wasser holen, denn fließendes Wasser war noch eine Seltenheit, die Mahlzeiten servieren, die Kinder ankleiden, beaufsichtigen, abholen, putzen und noch vieles mehr, gehörten zu den Pflichten eines Dienstmädchens. Oft wurde auch noch am Abend gearbeitet. Viele reiche Herrschaften luden zum Essen Gäste ein, die es zu versorgen galt.

Freizeit war für Dienstmädchen ein Fremdwort

Freizeit war ein Begriff, den ein Dienstmädchen meist nicht kannte. Einmal pro Woche hatte es für kurze Zeit Ausgang. Dies war die einzige Möglichkeit, sich mit gleichaltrigen Frauen zu treffen und sich auszutauschen. Für Familienbesuche reichte diese kurze Zeit meist nicht aus. Viele Dienstmädchen hatten nicht einmal ein eigenes Zimmer, sondern teilten sich dieses mit anderen Dienstboten. Der Lohn bestand in der Verpflegung, der Möglichkeit irgendwo zu schlafen und einigen Mark Lohn. Das war allerdings unterschiedlich und richtete sich auch nach der Hierarchie der Dienstboten. Eine Köchin, die wichtig in einem Haushalt war, konnte auch mehr Geld verdienen als ein einfaches Küchenmädchen. Dieses musste sich mit fast nichts begnügen. Das Jahresgehalt lag bei 30 Talern oder etwa 100 Reichsmark. Eine Köchin konnte auch durchaus 200 Reichsmark verdienen.

Das Mädchen für alles war in reichen Haushalten beliebt

Im Hause der reichen Leute war es üblich, sich auch mehrere Dienstboten zu leisten. So war eines für die Küche und Putzen zuständig, eines nur für die Kinder und die Köchin für das Essen. Aber auch ärmere Familien des Bürgertums oder Handwerkerfamilien stellten Dienstboten ein. "Das Mädchen für alles" war  für die grobe Hausarbeit zuständig und sollte die Hausfrau bei allen Tätigkeiten unterstützen.

Viele Pflichten und wenige Rechte

Die Rechtslage für die Dienstboten war schlecht und auch in den verschiedenen Ländern des Deutschen Reiches unterschiedlich geregelt. Meist waren so genannte "Gesindeordnungen" zuständig. Ein Dienstmädchen in Bayern hatte mit einer anderen Gesetzeslage zu rechnen als in Preußen. Im Königreich Preußen durften die Mädchen sogar von ihrer Herrschaft misshandelt werden, wenn es einen Grund dafür gab. Und einen guten Grund fanden die Herrschaften immer.

Mit einem schlechten Zeugnis gab es keine neue Arbeit

Die Dienstmädchen hatten eine Kündigungsfrist einzuhalten, die bei drei Monaten lag. Für viele bedeutete die Zeit nach einer Kündigung eine schreckliche Zeit, denn sie wurden meist von ihrer Herrschaft noch schlechter behandelt, mussten aber ausharren. Liefen sie davon, konnte auch die Polizei einschreiten, das war aber auch wieder von der Gesetzeslage in den Ländern abhängig. Umgekehrt wurde es der Herrschaft leicht gemacht, ein Dienstmädchen wieder los zu werden.
Meist hatten sie auch noch ein Druckmittel, das die meisten Mädchen zum Gehorsam zwang. Wurde ihnen nämlich ein schlechtes Zeugnis ausgestellt, besaßen sie kaum Chancen, dagegen juristisch vorzugehen. Es war auch sehr schwer, eine gute Anstellung zu finden. Deshalb hielten viele den Mund, um sich ihre Zukunft nicht völlig zu verbauen.