Vorsorge und Impfungen

Impfungen in der DDR

Was die medizinische Vorsorge betrifft, konnte sich die DDR - anders als bei der medizinischen Versorgung - durchaus rühmen. Das sozialistische Gesundheitswesen sollte als Vorbild erscheinen.
 

Impfungen und Impfpflicht

Für mehrere Infektionskrankheiten bestand in der DDR eine gesetzliche Impfpflicht. Es oblag hier also nicht den Eltern, ob sie ihre Kinder impfen lassen wollten, sondern der Staat bestimmte das.

Die Impfpflicht bestand für Tuberkulose, Diphtherie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Pocken und Kinderlähmung, zwischen 1970 und 1989 auch für Masern (in der Bundesrepublik gab es nur eine Impfpflicht für Pocken, diese wurde 1983 aufgehoben).
 

Vorsorge für Kinder und Jugendliche

Bis zum dritten Lebensjahr wurden Kinder regelmäßig in den Ambulatorien oder Polikliniken von einem Kinderarzt untersucht. Hier wurden die ersten Impfungen vorgenommen und die Rachitis- und Fluorprophylaxe vorgenommen.

Ältere Kinder wurden regelmäßig in Schul- und Schulzahnarzt-Untersuchungen einem Arzt vorgestellt. Auch wer z. B. in ein Ferienlager fahren wollte, musste sich ein Gesundheitszeugnis beim Arzt ausstellen lassen.
 

Vorsorge für Schwangere und Mütter

Schwangere und junge Mütter erhielten ebenfalls eine gute Vorsorge. Frauenärzte und Hebammen übernahmen die "Schwangerenbetreuung".

Ein enges Netz an Mütterberatungsstellen gewährleistete die Betreuung junger Mütter.